"Kinderwünsche dürfen keine Kostenfrage sein", sagt die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Manuela Schwesig. "Gerade für Paare mit kleinem und mittlerem Einkommen stellen die hohen Behandlungskosten von mehreren Tausend Euro oft ein großes Problem dar. Familienpolitik beginnt bereits vor der Geburt eines Kindes. Ich freue mich sehr darüber, dass nun auch Sachsen-Anhalt seine finanzielle Förderung für Familien mit unerfülltem Kinderwunsch ausweitet."
Sozialminister Norbert Bischoff äußerte sich erfreut über die verbesserte Förderung und dankte ausdrücklich dem Bund für seine Unterstützung. Bischoff erklärte in Magdeburg: "Es ist ein Gebot der Gerechtigkeit, ungewollt kinderlose Paare nicht über Gebühr mit der Finanzierung für notwendige Behandlungen allein zu lassen. Über die Kosten darf keine Sozialauswahl erfolgen. Daher bin ich froh, dass wir gemeinsam mit dem Bund die Kostenbelastungen für ungewollt kinderlose Paare spürbar abfedern können."
Bis 2004 wurden in Deutschland für Ehepaare bis zu vier Behandlungen der künstlichen Befruchtung vollständig von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen, seitdem müssen die Paare 50 Prozent der Kosten allein übernehmen.
Sachsen-Anhalt hatte 2010 erstmals 250.000 Euro aus dem Landesetat für ungewollt kinderlose Paare bereitgestellt. Bundesweit einmalig hatte Sachsen-Anhalt dabei ausdrücklich auch nichteheliche Lebensgemeinschaften von Frau und Mann in die Förderung einbezogen. Bislang konnten der zweite bis vierte Versuch gefördert werden.
Mit Landes- und Bundesförderung soll erreicht werden, dass die Paare nicht die Hälfte, sondern nur etwa ein Viertel der Kosten allein tragen müssen. Der Bund beteiligt sich dabei allein an den Behandlungskosten für verheiratete Paare. Da das Land somit aber eine Kostenentlastung erfährt, ist es in der Lage, mit dem eigenen Geld für unverheiratete Paare eine identische Förderung darzustellen.
Eine Grundvoraussetzung ist, dass die Paare ihren Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt haben. Das Alter der Frau muss zwischen 25 bis 40 Jahre, das des Mannes zwischen 25 bis 50 Jahre liegen. Zugleich sind ein Behandlungsplan sowie die ärztliche Erklärung zur Notwendigkeit der Behandlung vorzulegen. Die Behandlung muss in einer der drei medizinischen Reproduktionseinrichtungen in Sachsen-Anhalt durchgeführt werden.
Anträge auf Förderung sind für jeden Behandlungszyklus einzeln beim Landesverwaltungsamt zu stellen. Die jeweilige Maßnahme darf erst nach Zusage einer Förderung begonnen werden. Der Nachweis einer zweckgerechten Verwendung der Landesförderung erfolgt unbürokratisch mit der Vorlage der Rechnung von der medizinischen Reproduktionseinrichtung.
Im vergangenen Jahr wurde für rund 230 Behandlungen eine staatliche Unterstützung gewährt, fast 35 Anträge kamen von nicht verheirateten Paaren. Im Jahr 2012 waren die Zahlen deutlich höher. Es gab 347 Bewilligungen, 47 Anträge kamen von Paaren ohne Trauschein.
Hinweis: Die nichtamtliche Fassung der "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion durch das Land Sachsen-Anhalt" ist auch im Internet auf den Seiten des Gesundheitsministeriums unter www.ms.sachsen-anhalt.de nachzulesen.
Weitere Informationen zur Bundesinitiative "Hilfe und Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit" en auf der Website www.informationsportal-kinderwunsch.de zur Verfügung.