Vor diesem Hintergrund wurde den Partnern im institutionellen Bereich ebenfalls die Möglichkeit geboten, die in Vereinbarungen festgehaltene Antragsfrist zu verlängern, um auch für diese Betroffenen weiterhin den Zugang zu Hilfeleistungen aufrecht zu erhalten. Viele der Partner haben sich für diese Verlängerung entschieden.
In den letzten Monaten haben zudem der SOS Kinderdorf e.V., die Deutsche Angestellten Krankenkasse - Gesundheit und die Albert-Schweitzer-Kinderdörfer und Familienwerke e.V. Bundesverband Vereinbarungen mit dem BMFSFJ zur Beteiligung an diesem beim Bund angesiedelten Hilfesystem geschlossen. Anträge Betroffener, die sexualisierte Gewalt in Institutionen dieser Träger erleiden mussten, können fortan bearbeitet werden. Mit anderen Institutionen laufen aktuell noch Verhandlungen.
Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley: „Ich freue mich über die wachsende Offenheit vieler Institutionen, sich dem Thema sexueller Missbrauch zu stellen. Nur so haben die Betroffenen sexualisierter Gewalt die Möglichkeit, ihr Leiden wirklich aufzuarbeiten und Hilfe zu erhalten.
Der Beitritt neuer Vertragspartner verdeutlicht einmal mehr, dass wir mit unseren umfassenden Maßnahmen zur Prävention, Intervention und Aufarbeitung von sexuellem Kindesmissbrauch auf einem guten Weg sind. Wir brauchen eine erhöhte Sensibilität beim Umgang mit sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen. Das Hilfesystem leistet hierzu einen ganz wichtigen Beitrag.“
Im Mai 2013 ist mit dem FSM dieses Hilfesystem gestartet. Seither können Betroffene, die in ihrer Kindheit und Jugend sexualisierte Gewalt erleiden mussten, bei der Geschäftsstelle des FSM ergänzende Hilfeleistungen zur Bewältigung oder zumindest Linderung des Erlittenen beantragen.
Für den institutionellen Bereich gelang es, Vereinbarungen mit großen Trägern, Dachorganisationen und Ländern zu schließen, in denen sich auch die Arbeitgeber ihrer Verantwortung stellen. Der Bund stellt für diesen Bereich die für den FSM geschaffenen Organisationsstrukturen aus Geschäftsstelle und Clearingstelle zur Verfügung. Die Entscheidung zur Gewährung von Hilfeleistungen und deren Auszahlung liegt im Unterschied zum FSM bei den Institutionen.
Die erst kürzlich erschienene Stellungnahme des Betroffenenbeirats des FSM zeigt, wie wichtig die ergänzenden Hilfen sind. Weil die konkreten Bedarfe Betroffener in den Vordergrund gestellt werden und ein niedrigschwelliger Zugang zum Erhalt von Hilfeleistungen gewährt wird, hat das Hilfesystem hohe Anerkennung und großes Vertrauen bei den Betroffenen gewonnen.
Seit Jahresbeginn werden umfassende Weiterentwicklungen auf Verwaltungsebene umgesetzt, damit die Hilfen künftig schneller bei den Antragstellerinnen und Antragstellern ankommen. Auch die Einrichtung weiterer Clearingstellen-Gremien ist zeitnah vorgesehen, um über die vielen vorliegenden komplexen Anträge unter Einbeziehung der Experten fachgerecht und zügig zu beraten.
Die Stellungnahme des Betroffenenbeirats und weitere konkrete sowie aktuelle Informationen zum FSM im familiären Bereich und den Partnern im institutionellen Bereich finden sich auf der Webseite
www.fonds-missbrauch.de.