"Der Schutz unserer Kinder vor Misshandlungen und Vernachlässigung hat für mich höchste Priorität", sagt Bundesfamilienministerin Kristina Köhler. "Ich werde ein Kinderschutzgesetz auf den Weg bringen, das den Schutz von Kindern und Jugendlichen in Deutschland in einem umfassenden Sinne voranbringt. Das Fachgespräch ist der Auftakt für einen intensiven Austausch mit allen relevanten Akteuren. Nur gemeinsam können wir die Gesetzeslücken schließen, die unseren Kindern unendliches Leid zufügen und zum Tode führen können", so Köhler weiter.
Das neue Kinderschutzgesetz fußt auf den zwei Säulen: Prävention und Intervention.
Prävention ist der beste Weg, um Kinder effektiv vor Gefährdungen zu schützen. In den letzten Jahren haben Bund, Länder und Kommunen gerade im präventiven Bereich wichtige Schritte für einen aktiven Kinderschutz unternommen. Hierzu zählen vor allem das Aktionsprogramm "Frühe Hilfen für Eltern und Kinder und soziale Frühwarnsysteme", die Einrichtung des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen und die vielfältigen Anstrengungen und Programme in Ländern und Kommunen. Jetzt gilt es, die Nachhaltigkeit dieser Anstrengungen bundesweit zu sichern. Schwerpunkte der Säule "Prävention" sind:
- Ein neuer Leistungstatbestand "Frühe Hilfen" soll flächendeckend niederschwellige Unterstützungsangebote für Familien in belastenden Lebenslagen sicherstellen.
- Wir werden niederschwellige und frühe Hilfsangebote für Familien in belasteten Lebenslagen schaffen, noch während der Schwangerschaft und nach der Geburt. Dazu zählt auch eine Verbesserung der Rechtsgrundlagen für Hebammen und Familienhebammen.
- Wir werden die Zusammenarbeit im Kinderschutz für alle damit befassten Berufsgruppen und Institutionen stärken und die Grundlagen für verbindliche Netzwerke schaffen.
- Alle kinder- und jugendnah Beschäftigten müssen in Zukunft ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen, das über alle einschlägigen Straftaten auch im Bagatellbereich informiert.
Auch die beste Prävention macht die Intervention nicht überflüssig - so wie auch bei bestem Brandschutz nicht auf die Feuerwehr verzichtet werden kann. Schwerpunkte der Säule "Intervention" sind:
- Eine bundeseinheitliche Befugnisnorm zur Weitergabe von Informationen für Berufsgeheimnisträger. Sie soll die von Ärzten wiederholt geforderte Rechtssicherheit bei der Abwägung der Schweigepflicht von Berufsgeheimnisträgern erhöhen.
- Wir werden den staatlichen Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung qualifizieren. Durch klare Vorgaben zu Handlungsbefugnissen und -pflichten werden wir mehr Handlungs- und Rechtssicherheit für die mit dem Kinderschutz befassten Professionen schaffen. So sorgen wir dafür, dass die Verantwortung, die auf ihren Schultern lastet, nicht zu groß wird.
- Mit einer Verpflichtung des bisher zuständigen Jugendamtes zur Übermittlung notwendiger Informationen an das Jugendamt am neuen Wohnort der Familie werden wir dem sog. "Jugendamts-Hopping" wirksam begegnen. Denn manche Eltern, die das Wohl ihres Kindes nicht im Blick haben, versuchen sich dem Zugang des Jugendamtes durch Wohnortswechsel zu entziehen.
Bundesfamilienministerin Kristina Köhler will das neue Gesetz mit allem Nachdruck, aber auch mit der gebotenen Gründlichkeit, Sorgfalt und Umsicht in intensivem Austausch mit Ländern, Kommunen und der Fachwelt auf den Weg bringen. "Die SPD hat dem Kinderschutz mit ihrer Blockadehaltung in der vergangenen Legislaturperiode keinen guten Dienst erwiesen. Mit der Expertenrunde nehmen wir jetzt den Gesprächsfaden wieder auf. Gemeinsam mit Ländern und Kommunen, aber auch den Kinderschutz-Experten möchte ich einen Entwicklungsprozess in Gang setzen, an dessen Ende ein Gesetz steht, das uns hilft, die vorhandenen Lücken beim Kinderschutz zu schließen", so Kristina Köhler.
Weitere Informationen zum Thema Kinderschutz finden Sie auch im Internet unter www.bmfsfj.de <http://www.bmfsfj.de/>