Bundesfreiwilligendienst und Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) und Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) werden dabei weitgehend gleich ausgestattet. "Wir wollen dass der einzelne Freiwillige gar nicht spürt, in welcher Rechtsform er sich befindet", sagt Kristina Schröder.
Das Gesetz zur Einrichtung des Bundesfreiwilligendienstes soll bereits am kommenden Mittwoch im Bundeskabinett verabschiedet werden. Mit dem Bundesfreiwilligendienst will die Bundesregierung rund 35.000 Männer und Frauen pro Jahr die Möglichkeit zum gemeinnützigen Einsatz bieten. Er soll das FSJ und das FÖJ ergänzen und gemeinsam mit den bestehenden Freiwilligendiensten durchgeführt und verwaltet werden.
Der Gesetzentwurf sieht vor:
- Der Bundesfreiwilligendienst soll Männern und Frauen jeden Alters nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht offen stehen.
- Wie in den Jugendfreiwilligendiensten soll der Einsatz in der Regel zwölf, mindestens sechs und höchstens 24 Monate dauern.
- Der Bundesfreiwilligendienst ist grundsätzlich vergleichbar einer Vollzeitbeschäftigung zu leisten. Sofern die Freiwilligen älter als 27 Jahre sind, ist auch Teilzeit von mindestens 20 Wochenstunden möglich.
- Wie der Zivildienst soll auch der Bundesfreiwilligendienst arbeitsmarktneutral sein. Er soll nicht zu einer Verdrängung oder einem Ersatz regulärer Arbeitskräfte führen, sondern allein unterstützende Tätigkeiten beinhalten.
- Der Bundesfreiwilligendienst soll in den bisher von Zivis besetzten Plätzen und Bereichen geleistet werden können. Zudem sollen die Einsatzbereiche zum Beispiel auf Sport, Integration, Kultur und Bildung erweitert werden.
- Die Freiwilligen werden gesetzlich sozialversichert.
- Das Taschengeld hat in Ost und West eine einheitliche Obergrenze. Es wird wie in FSJ und FÖJ nicht vorgegeben, sondern frei mit den Trägern vereinbart.
Insgesamt fördert der Bund die Freiwilligendienste künftig mit 350 Millionen Euro pro Jahr, davon 50 Millionen Euro aus der bisherigen Förderung der Jugendfreiwilligendienste und 300 Millionen Euro aus den bisher für den Zivildienst zur Verfügung gestellten Mitteln.