"Die Kritik: 'Wer bestellt, der soll auch bezahlen' läuft hier ins Leere", sagt Bundesfamilienministerin Kristina Schröder. "Auf dem Krippengipfel 2007 wurde nämlich gemeinsam bestellt: von Bund, Ländern und Kommunen. Alle drei Partner haben sich darauf verständigt, bis 2013 ein bedarfsgerechtes Angebot an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren zur Verfügung zu stellen. Der Bund steht zu seiner Zusage: Der Anteil von vier Milliarden Euro wurde ausdrücklich von der Haushaltskonsolidierung ausgenommen", so Kristina Schröder.
"Wir sind uns darüber im Klaren, dass der Kita-Ausbau für alle Beteiligten einen großen Kraftakt darstellt", so die Ministerin. "Es handelt sich aber um eine zentrale gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die wir nur gemeinsam stemmen können."
Bis 2013 soll es bundesweit im Durchschnitt für 35 Prozent der Kinder unter drei Jahren einen Betreuungsplatz geben - dann insgesamt 750.000 Plätze. Von den vier Milliarden Euro, die der Bund finanziert, fließen 2,15 Milliarden in ein Investitionsprogramm und 1,85 Milliarden Euro in die Betriebskosten. Mit dem Investitionsprogramm beteiligt sich der Bund bis 2013 mit mehr als der Hälfte an den Kosten für neue oder gesicherte Kita-Plätze. Ab 2014 beteiligt sich der Bund dann mit rund 770 Millionen Euro pro Jahr an den Kosten für den laufenden Betrieb.
Darüber hinaus hat die Bundesregierung den Kommunen 6,5 Milliarden Euro mit dem Konjunkturpaket II zur Verfügung gestellt, Geld, das ausdrücklich auch für die Infrastruktur der frühkindlichen Bildung genutzt werden kann. Gleichzeitig wird das Bundesfamilienministerium bis 2014 etwa 400 Millionen Euro dafür einsetzen, in bundesweit rund 4.000 Schwerpunkt-Kitas die Qualität der frühen Sprach- und Integrationsförderung durch zusätzliches Personal zu verbessern.
Nach der Finanzverfassung des Grundgesetzes liegt die Finanzierungsverantwortung für Aufgaben der Kinderbetreuung grundsätzlich bei den Ländern. Wie die Kosten zwischen Ländern und Kommunen, die auf Landesebene in aller Regel für die Kinderbetreuung zuständig sind, verteilt werden, ist allein Frage des Landesrechts.