Auf internationaler Ebene sind die Rechte der Kinder in der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen verankert. Deutschland hat gerade seine Vorbehaltserklärung zur Kinderrechtskonvention zurückgenommen und damit ein wichtiges politisches Zeichen gesetzt: "Wir stehen uneingeschränkt zu dem Ziel einer kinderfreundlichen Welt", so Kristina Schröder.
Die Bundesfamilienministerin unterstützt deshalb auch das geplante Individualbeschwerdeverfahren der Kinderrechtskonvention, das derzeit auf internationaler Ebene erarbeitet wird. Mit dem Verfahren können sich Kinder an einen unabhängigen Ausschuss der Vereinten Nationen wenden und die Verletzung ihrer Rechte rügen.
"Es ist von großer Bedeutung, dass Kinder ihre Stimme erheben können und auch international gehört werden, wenn ihre Rechte mit Füßen getreten werden", erklärt Kristina Schröder. "Wir sorgen so dafür, dass Missstände aufgedeckt und klar und ungeschönt benannt werden. Die öffentliche Aufmerksamkeit muss dann den Druck schaffen, diese Missstände und Rechtsverletzungen abzustellen."