"Viele Familien stellen sich der schwierigen Aufgabe und pflegen einen Angehörigen selbst. Wer dabei außerdem voll im Berufsleben steht, kommt schnell an seine Grenzen", sagt Bundesfamilienministerin Kristina Schröder. "Es gibt zwar jetzt schon die Möglichkeit, für die häusliche Pflege ein halbes Jahr aus dem Beruf auszusteigen. Aber diese Freistellung ist unbezahlt, viele Menschen fürchten deshalb gravierende finanzielle und berufliche Nachteile. Mit der Familienpflegezeit will ich Berufstätigen helfen, Verantwortung für ihre Angehörigen zu übernehmen", so Bundesfamilienministerin Kristina Schröder.
Familienpflegezeit ist moderne Sozialpolitik: Das Modell sieht vor, dass Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit über einen Zeitraum von maximal zwei Jahren auf bis zu 50 Prozent reduzieren können, dabei dann aber 75 Prozent ihres Gehalts beziehen. Zum Ausgleich müssten sie später wieder voll arbeiten, bekämen aber in diesem Fall weiterhin nur 75 Prozent des Gehalts - so lange, bis das Zeitkonto wieder ausgeglichen ist. Arbeitnehmer können bereits im Vorfeld einer möglichen Pflegebedürftigkeit in der Familie Zeit für die Pflegephase auf einem Wertkonto ansparen. Dies wird dann mit der Lohnfortzahlung in der Pflegephase verrechnet. Reicht das Guthaben auf dem Wertkonto nicht aus, um die Pflegephase zu überbrücken, leistet der Arbeitgeber eine Lohnvorauszahlung. Die Vorteile dieses Modells: Der Arbeitnehmer muss keine allzu großen Einkommenseinbußen hinnehmen, der Arbeitgeber hat keine zusätzlichen Kosten und schafft sich durch Familienfreundlichkeit sogar Wettbewerbsvorteile.
Das Modell der Familienpflegezeit kann auf breite Unterstützung bauen. So weist der Vorsitzende des Sachverständigenrates im Gesundheitswesen, Professor Dr. Eberhard Wille, darauf hin, dass die Stärkung der ambulanten Versorgung zunehmend an Bedeutung gewinnt. Mit dem Ziel, die ambulante Pflege zu fördern und die Erwerbstätigkeit zu erhalten, weise die Familienpflegezeit genau in die richtige Richtung, so Wille. Für den Wirtschaftberater Professor Bert Rürup sind "flexible Arbeitszeiten das zentrale Instrument zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf". Im Zusammenhang mit der Familienpflegezeit hat er ein Konzept erarbeitet, das während der Pflegephase gewährte Lohnvorauszahlungen gegen die Lebensrisiken absichert. Dies geschieht in Form einer Versicherung, die mit Eintritt in die Familienpflegezeit vom Arbeitnehmer abzuschließen ist, lediglich geringe Prämien erfordert und mit dem letzten Tag der Lohnrückzahlungsphase der Familienpflegezeit endet. Um Unternehmen bei der Finanzierung der Lohnvorauszahlungen in der Pflegephase zu unterstützen, sollen Finanzierungshilfen bereitgestellt werden. Die KfW Bankengruppe hat dem Ministerium die hierfür notwendige Unterstützung bei der Bereitstellung der Liquidität zugesagt.
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.bmfsfj.de.