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Kristina Schröder: "Mit der Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive wollen wir die Attraktivität für Pflegeberufe verbessern"

Bundesfamilienministerin besucht das Katharinenstift Wiesbaden

(lifePR) (Berlin, )
Die Bundeministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Kristina Schröder, hat heute (Freitag) das Katharinenstift Wiesbaden besucht, ein Lebenszentrum für Menschen mit Demenz. In einem gemeinsamen Gespräch mit den Pflegenachwuchskräften hat sie sich mit ihnen über die Altenpflegeausbildung und die Jobperspektiven in der Pflege ausgetauscht und einen Einblick in die praktische Altenpflegeausbildung erhalten.

"Gute Pflege braucht gut ausgebildetes und motiviertes Personal", sagte Bundesfamilienministerin Schröder. "Die Altenpflege ist ein verantwortungsvoller und abwechslungsreicher Beruf, der vielseitige Arbeitsfelder bietet und einen sicheren Arbeitsplatz gewährleistet. Die Altenpflege ist zugleich ein Beruf, bei dem man eng mit Menschen zusammen arbeitet - das stellt große physische und psychische Anforderungen an die Pflegekräfte. Umso wichtiger ist es, die Attraktivität für Pflegeberufe zu verbessern und dem Fachkräftemangel in der Pflege entgegenzuwirken. Bund, Länder und Verbände haben sich deshalb im vergangenen Jahr auf die Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive verständigt, um die Ausbildungszahlen im Bereich der Altenhilfe zu steigern."

Das Katharinenstift Wiesbaden ist eine Einrichtung von EVIM - dem Evangelischen Verein für Innere Mission in Nassau, einem Träger von mehr als 40 sozialen Einrichtungen und Diensten mit mehr als 1.900 Mitarbeitern in Wiesbaden, dem Main-Taunus-Kreis und dem Rheingau-Taunus-Kreis. Das Katharinenstift Wiesbaden bildet derzeit zwölf Auszubildende zur Altenpflegerin bzw. zum Altenpfleger sowie fünf Altenpflegehelferauszubildende aus und bietet auch im Rahmen eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) die Möglichkeit, sich einen ersten Einblick in dieses zukunftsträchtige Beschäftigungsfeld zu verschaffen.

Der Personalbedarf in der Altenpflege wird durch die demografische Entwicklung weiter wachsen. So wird die Zahl der Pflegebedürftigen bis zum Jahr 2030 im Verhältnis zum Vergleichsjahr 2011 um knapp 40 Prozent auf dann 3,4 Millionen steigen. Daher wird auch der Bedarf an qualifiziertem Personal in der Altenpflege steigen. Nach den aktuellen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit kommen jedoch bereits jetzt auf 100 als offen gemeldete Stellen nur noch 35 als arbeitssuchend gemeldete Altenpflegefachkräfte. Gleichzeitig wird die Zahl der dem Ausbildungsmarkt zur Verfügung stehenden jungen Menschen deutlich sinken.

Zur Sicherung des Fachkräftebedarfs in der Altenpflege hat die Bundesregierung unter Federführung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit Beteiligung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, des Bundesministeriums für Gesundheit und des Bundesministeriums für Bildung und Forschung die "Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege" initiiert.

Im Dezember 2012 ist mit der Unterzeichnung des Vereinbarungstextes zu dieser Gemeinschaftsinitiative von rund 30 Partnern von Bund, Ländern und Verbänden der Startschuss für die Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen bis Ende 2015 gefallen.

Zu den vielfältigen Zielvereinbarungen dieses ersten Ausbildungspaktes in der Altenpflege gehören u. a. die jährliche stufenweise Steigerung der Altenpflegeausbildungszahlen um zehn Prozent, die befristete Wiedereinführung der dreijährigen Umschulungsförderung durch die Bundesagentur für Arbeit bei gleichzeitiger Ausweitung der Möglichkeit zur Ausbildungsverkürzung bei entsprechenden Vorkenntnissen, die Nachqualifizierung von bis zu 4.000 Pflegehelferinnen und Pflegehelfern zur Altenpflegefachkraft, die Steigerung der Attraktivität des Berufsfeldes z. B. durch verbesserte Gesundheitsförderung, einen ausgewogeneren Personalmix, leistungsgerechte Vergütung und eine gemeinsame Kampagne zur verstärkten Wertschätzung dieses Berufsfeldes in der Gesellschaft.

Als eine zentrale Verpflichtung der Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege ist im März 2013 das Gesetz zur Stärkung der beruflichen Aus- und Weiterbildung in der Altenpflege in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist die Sicherung des Fachkräftebedarfs in der Altenpflege durch die Stärkung der beruflichen Weiterbildung. Durch die gesetzlichen Regelungen werden die bestehenden Möglichkeiten zur Ausbildungsverkürzung für berufliche Weiterbildungen durch eine Änderung des Paragraph 7 Altenpflegegesetz ausgebaut und die erneute, auf drei Jahre befristete Vollfinanzierung (Umschulungseintritte zwischen dem 01.04.2013 und dem 31.03.2016) auch von nicht verkürzbaren beruflichen Weiterbildungen durch die Bundesagentur für Arbeit und die Jobcenter ermöglicht.

Als Teil der Offensive hat zeitgleich mit der Unterzeichnung der Vereinbarung das "Beratungsteam Altenpflegeausbildung" des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben seine Arbeit aufgenommen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Teams beraten vor Ort in allen Regionen Deutschlands Pflegeeinrichtungen, Altenpflegeschulen sowie alle an der Altenpflegeausbildung Interessierte zu bundes- und landesrechtlichen Fragen und organisieren Ausbildungsverbünde sowie Netzwerke.

Weitere Informationen gibt es unter www.altenpflegeausbildung.net
<http://www.altenpflegeausbildung.net> und www.bmfsfj.de <http://www.bmfsfj.de>.

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