Das Bundesfamilienministerium informiert auf der Messe über aktuelle Schwerpunkte der Kinder- und Jugendpolitik. In zahlreichen Fachforen diskutieren Expertinnen und Experten über innovative Konzepte und Strategien zur Unterstützung junger Menschen. Im Fokus des Fachforums "Perspektiven und Chancen für eine Eigenständige Jugendpolitik" steht dabei die Situation Jugendlicher in Deutschland. Besondere Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang dem neuen Bundeskinderschutzgesetz zu. Seine Ziele und Regelungsbereiche wurden Ende Mai auch vom Bundesrat ausdrücklich unterstützt.
"Ich freue mich außerordentlich, dass das Bundeskinderschutzgesetz in vielen wichtigen Aspekten - über die Parteigrenzen hinweg - breiten Zuspruch erfährt", sagt Staatssekretär Josef Hecken. "Die sehr positive Resonanz von Expertinnen und Experten aus Praxis und Wissenschaft, aus den Ländern, den Kommunen und den Verbänden setzt auch gesellschaftlich ein ganz bedeutendes Signal: Wenn es um den Schutz unserer Kinder geht, ziehen alle politischen Ebenen gemeinsam mit der Zivilgesellschaft an einem Strang", so Josef Hecken.
Das neue Gesetz bringt Prävention und Intervention im Kinderschutz gleichermaßen voran und stärkt alle Akteure, die sich für das Wohlergehen von Kindern engagieren - angefangen bei den Eltern, über den Kinderarzt oder die Hebamme bis hin zum Jugendamt oder dem Familiengericht. Nach Abschluss der parlamentarischen Beratungen soll das Gesetz am 1. Januar 2012 in Kraft treten. Zentralen Punkte des Bundeskinderschutzgesetzes sind:
- Gesetzliche Verankerung "Früher Hilfen" und Schaffung gesetzlicher Grundlagen für verlässliche Netzwerke schon für werdende Eltern. Unterstützungsangebote und Hilfen vor und nach der Geburt eines Kindes sollen Familien so auch tatsächlich erreichen.
- Bundesinitiative "Familienhebammen": Ab 2012 stellt das Bundesfamilienministerium jährlich 30 Millionen Euro zur Verfügung. Damit wird innerhalb von vier Jahren der Einsatz von Familienhebammen in Deutschland mit insgesamt 120 Millionen Euro deutlich verbessert.
- Größere Handlungs- und Rechtssicherheit für die Akteure im Kinderschutz, etwa durch die Regelungen zur Datenweitergabe zwischen den Jugendämtern oder durch eine Norm, die klar und eindeutig regelt, wann Berufsgeheimnisträger - wie z. B. Ärzte - Informationen an das Jugendamt weitergeben dürfen.
- Regelung zum Hausbesuch: Der Hausbesuch soll zur Pflicht werden - allerdings nur dann, wenn er erforderlich ist und den wirksamen Schutz des Kindes nicht in Frage stellt.
- Ausschluss einschlägig Vorbestrafter von Tätigkeiten der Kinder- und Jugendhilfe: Alle hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der öffentlichen und freien Jugendhilfe müssen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Für Ehrenamtliche vereinbaren die Träger die Vorlagepflicht des erweiterten Führungszeugnisses je nach Art, Dauer und Intensität des Kontakts zu Kindern und Jugendlichen.
- Gesetzliche Verankerung einer kontinuierlichen Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe erhöht die Verbindlichkeit fachlicher Standards vor allem auch im Kinderschutz. Die gesetzliche Verankerung wird eine Qualitätsdebatte in der Kinder- und Jugendhilfe vertiefen bzw. anstoßen.
Weitere Informationen finden Sie unter www.bmfsfj.de