"Unsere 90.000 Zivildienstleistenden pro Jahr leisten einen wertvollen Beitrag zur sozialen Infrastruktur in Deutschland. Dieses Engagement ist für uns kaum wegzudenken. Für den Fall von Veränderungen bei der Wehrpflicht muss es deshalb fertige und funktionale Alternativkonzepte für den Zivildienst geben, um schwerwiegende negative Folgen für die soziale Infrastruktur zumindest abzufedern", so Bundesfamilienministerin Kristina Schröder.
Eine Aussetzung der Wehrpflicht und damit eine Aussetzung des Zivildienstes löse unter drei Gesichtspunkten Handlungsbedarf aus:
- Negative Effekte auf die soziale Infrastruktur müssen minimiert werden.
- Auch künftig sollen möglichst viele junge Menschen die positiven Prägungen eines sozialen Engagements erfahren können.
- Bei einer bloßen Aussetzung der Wehrpflicht muss die Möglichkeit erhalten bleiben, den Zivildienst als Wehrersatzdienst wieder aktivieren zu können, dafür müssen Strukturen vorgehalten werden.
Als mögliche Lösung schlägt Bundesfamilienministerin Schröder vor, einen bundesweiten freiwilligen Zivildienst mit staatlicher Förderung zu schaffen: "Ein akzeptierter freiwilliger Zivildienst wäre ein großer engagementpolitischer Schritt, der die soziale Infrastruktur enorm bereichern würde. Er schafft gleichzeitig einen Mehrwert für die vielen Engagierten - oftmals sogar die Chance des Einstiegs in ein geregeltes Berufsleben im sozialen Sektor. Unabdingbare Voraussetzung dafür, dass wir genügend Freiwillige gewinnen und funktionierende Strukturen erhalten können, ist aber eine klare Bundeszuständigkeit, eine auskömmliche Finanzausstattung und die Öffnung des freiwilligen Zivildienstes für Männer und Frauen."
Die Überlegungen im Einzelnen:
- Um funktionierende Strukturen zu erhalten müssten etwa 35.000 Freiwillige pro Jahr für den freiwilligen Zivildienst gewonnen werden. Damit wäre er für den Bund kostengünstiger als der heutige Zivildienst.
- Regeldauer könnte ein Jahr, Mindestdauer sechs, Höchstdauer 18 Monate sein, in Ausnahmefällen bis 24 Monate.
- Wie der bisherige Zivildienst könnte der Dienst in sozialen Einrichtungen der Wohlfahrtsverbände, der Kommunen und anderer Träger durchgeführt werden, der Bund würde also keine eigenen Einsatzplätze schaffen.
- Die Einsatzplätze würden bundeszentral nach einheitlichen Kriterien anerkannt, die Freiwilligen vor Ort begleitet.
- Der freiwillige Zivildienst würde für Männer und Frauen, Menschen jeden Alters (ab 16 Jahren) und für erweiterte Einsatzbereiche (z.B. Sport,Kultur, Bildung) geöffnet werden.
Die vorgestellten Überlegungen sind Teil des Prüfberichts des Bundesfamilienministeriums über die Folgen eventueller Veränderungen der Wehrpflicht für den Zivildienst. In den Bericht fließen darüber hinaus die Stellungnahmen der Mitglieder des Beirats für den Zivildienst, der betroffenen Verbände sowie der 632 größten Zivildienststellen ein. Die Überlegungen bilden die Grundlage für weitere Diskussionen mit den Abgeordneten des Deutschen Bundestags. Eine abschließende Entscheidung über die Zukunft von Wehrpflicht und Zivildienst soll im Herbst auf den Parteitagen von CDU und CSU getroffen werden.