"In Deutschland gibt es ein dichtes, ausdifferenziertes Netz an Unterstützungseinrichtungen für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder. Dennoch finden nicht alle Betroffenen die Unterstützung, die sie brauchen", sagt die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Kristina Schröder.
"Gemeinsam mit Fachorganisationen und Einrichtungsträgern sind der Bund, aber auch die Länder und Kommunen gefordert, bestehende Zugangsschwierigkeiten und Versorgungslücken abzubauen und das Angebot zielgruppengerecht weiterzuentwickeln. Mit dem bundesweiten Hilfetelefon bei Gewalt gegen Frauen, das Anfang 2013 zur Verfügung stehen wird, schließt die Bundesregierung eine wichtige Lücke im Hilfesystem."
Mit dem Bericht legt die Bundesregierung erstmals eine umfassende Bestandsaufnahme des gesamten Hilfesystems bei Gewalt gegen Frauen. Die Bestandsaufnahme ergibt für Deutschland mehr als 350 Frauenhäuser und mehr als Schutzwohnungen mit mehr als 6.000 Plätzen, die jährlich etwa 15.000 bis 17.000 Frauen mit ihren Kindern - das heißt etwa 30.000 bis 34.000 Personen - Schutz und Beratung bieten.
Hinzu kommen bundesweit mehr als 750 Fachberatungsstellen, die von Gewalt betroffene Frauen qualifiziert beraten und unterstützen. Diese umfassen neben der großen Zahl an Frauenberatungsstellen und Frauennotrufen, die professionell auf Gewalt gegen Frauen allgemein ausgerichtet sind oder deren Arbeitsschwerpunkt auf der Beratung bei sexueller Gewalt liegt, auch etwa 130 Interventionsstellen bei häuslicher Gewalt, ungefähr 40 Fachberatungsstellen für Opfer von Frauenhandel sowie weitere auf spezifische Gewaltformen. Dazu zählen zum Beispiel auf Zwangsverheiratung oder Stalking spezialisierte Fachberatungs- und Kooperationsstellen.
Das Gutachten schafft erstmals eine solide Faktenbasis zur tatsächlichen Situation der Unterstützungseinrichtungen vor Ort, für deren Ausgestaltung und Finanzierung die Bundesländer und Kommunen verantwortlich sind. Die Bundesregierung fördert die Entwicklung des Unterstützungssystems insbesondere durch Modellprojekte und Forschungsvorhaben und durch die Förderung der bundesweiten Vernetzung der Hilfsangebote. Beispiele sind das Modellprojekt
"Medizinische Intervention gegen Gewalt an Frauen" (MIGG) und die repräsentative Studie "Lebenssituation und Belastungen von Frauen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen in Deutschland".
Durch effektive Weiterentwicklungen des geltenden Rechts auf bundes- und landesgesetzlicher Ebene können Defizite bei der finanziellen Absicherung des Schutzes gewaltbetroffener Frauen ausgeglichen werden. Eine grundsätzlich angelegte rechtliche Neuordnung durch ein eigenständiges Bundesgesetz ist nach Auffassung der Bundesregierung derzeit nicht erforderlich.
Weitere Informationen finden Sie unter www.bmfsfj.de