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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Manuela Schwesig: "Zum Schutz von Flüchtlingskindern handeln wir schnell und wirkungsvoll."

Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher in erster Lesung im Bundestag

(lifePR) (Berlin, )
Bundestag und Bundesrat haben heute den von der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Manuela Schwesig, vorgelegten Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher beraten. Ziel des Gesetzes ist: die Situation von jungen Flüchtlingen deutschlandweit zu verbessern und ihre Rechte zu stärken sowie eine dem Kindeswohl entsprechende, bedarfsgerechte Unterbringung, Versorgung und Betreuung zu garantieren.

Bund und Ländern sind sich einig, dass das Gesetz angesichts der aktuellen Entwicklungen dringlicher ist denn je. Es soll in einem beschleunigten Gesetzgebungsverfahren verabschiedet werden und bereits am 1. November 2015 in Kraft treten. Die Länder haben bis zum 1.1.2016 eine Übergangszeit, um die Regelungen umzusetzen.

"Kinder und Jugendliche, die alleine  aus ihren Heimatländern nach Deutschland fliehen und ihre Familien verlassen müssen, sind besonders schutzbedürftig. Es ist unsere Aufgabe und Verantwortung, diese Kinder und Jugendlichen zu schützen und ihnen ein neues Zuhause zu bieten", sagt Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig. "Wir müssen angesichts der hohen Einreisezahlen schnell und wirkungsvoll handeln."

Das Gesetz regelt eine bundesweite Aufnahmepflicht der Länder, die sich am Kindeswohl und dem besonderen Schutzbedürfnis von unbegleiteter Minderjährigen ausrichtet. Es gewährleistet, dass Kinder und Jugendliche dort untergebracht werden, wo es Kapazitäten gibt, wo sie eine angemessene Betreuung, eine angemessen Unterkunft und eine angemessene Versorgung erhalten. Darüber hinaus stellt das Gesetz klar, dass ausländische Kinder und Jugendliche Zugang zu Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe haben. Das bedeutet, sie können z.B. eine Kita oder einen Hort besuchen oder an Sportangeboten der Jugendarbeit teilnehmen.

Im Gesetz wird auch das Mindestalter zur Begründung der Handlungsfähigkeit im Asylverfahren von 16 auf 18 angehoben. Dadurch werden auch 16- und 17-Jährigen in dem komplexen Asylverfahren von einem gesetzlicher Vertreter begleitet und nicht länger wie Erwachsene behandelt. Die Bundesregierung setzt damit eine jahrelange Forderung zur Umsetzung der VN-Kinderrechtskonvention um.

Der Bund stellt den Länder und Kommunen 350 Millionen Euro für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zur Verfügung. "Unser Gesetz ist ein Gesetz der Solidarität zwischen den Ländern, Kommunen und Regionen in diesem Land", so Manuela Schwesig.  "Vor allem aber mit der großen Hilfsbereitschaft der Menschen schaffen wir eine Kultur des Willkommens für Flüchtlinge in Deutschland. Diese Engagement stärken wir mit unserem Bundesprogramm "Willkommen bei Freunden"."

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend begleitet die Umsetzung des Gesetzes durch das am 1. Juni 2015 gestartete Modellprojekt "Willkommen bei Freunden".

Das mit 12 Millionen Euro ausgestattete Bundesprogramm, das bis 2018 durchgeführt wird, trägt ganz konkret dazu bei, die Lebenssituation von jungen Flüchtlingen in Deutschland zu verbessern. Es wird nicht nur eine Willkommenskultur in Deutschland befördern, sondern es unterstützt auch die Kommunen bei der Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben, indem u.a. folgende Angebote gemacht werden:

 * Beratungsangebote für Jugendämter und ggf. weitere Ämter der Kommunalverwaltung
* Unterstützung beim Aufbau lokaler Akteursnetzwerke
* Qualifizierungsangebote
* Überregionale Informations-, Dialog- und Kommunikationsangebote

Zudem wird das Programm erfolgreiche Integrationsprojekte, -initiativen und -ideen bundesweit bekannt machen und zeigen, dass es in Deutschland viel gesellschaftliches Engagement gibt und dass Flüchtlinge mit Unterstützungsbedarf vor Ort auch die passende Unterstützung bekommen können.

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