"Mit der Erhöhung des Kinderzuschlags schaffen wir zwei Dinge: Wir erreichen mehr Familien mit kleinen Einkommen - gerade auch Familien mit vielen Kindern. Und wir stärken sie darin, mit ihrem selbst erwirtschafteten Einkommen auf sicheren Füßen zu stehen." erklärt Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig.
Für Familien mit geringem Einkommen besteht so eine größere Chance Grundsicherungsleisten zu vermeiden.
Hintergrund:
Den Kinderzuschlag können Elternpaare und Alleinerziehende für ihr Kind erhalten, wenn dieses unverheiratet, unter 25 Jahre alt ist und in ihrem Haushalt lebt und wenn die Eltern für dieses Kind Kindergeld beziehen. Außerdem sind weitere Voraussetzungen zu erfüllen: Zum Beispiel müssen die monatlichen Einnahmen der Eltern mindestens 900 Euro für Elternpaare und 600 Euro für Alleinerziehende betragen und dürfen eine bestimmte Grenze nicht überschreiten.
Die obere Einkommensgrenze liegt zum Beispiel für ein Elternpaar mit 2 Kindern und einer monatlichen Miete von 690 Euro warm bei ca. 2.400 Euro brutto. Für ein Elternpaar mit 3 Kindern und einer monatlichen Miete von 780 Euro warm liegt sie bei ca. 3.000 Euro. Und für eine Alleinerziehende mit einem Kind und einer monatlichen Miete von 560 Euro warm liegt die Einkommensgrenze bei ca. 2.000 Euro brutto.
Wer Anspruch auf Kinderzuschlag hat, kann zusätzlich Bildungs- und Teilhabeleistungen in Anspruch nehmen.
Weitere Informationen hierzu finden Sie im Internet unter: www.bmfsfj.de bzw. www.Familien-wegweiser.de
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