"Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend versteht sich auch als Engagementministerium. Wir sehen es als unsere Aufgabe, bürgerschaftliches Engagement mit guten Rahmenbedingungen zu unterstützen, nachhaltig zu fördern und die Anerkennungskultur weiter zu stärken", erklärt Staatssekretär Dr. Ralf Kleindiek.
Engagementpolitisch heißt das für uns:
- Wir werden die neu eingerichtete Unterabteilung als fünfte zentrale Politiksäule des BMFSFJ im Ministerium nutzen, um Engagementpolitik in Deutschland fest zu verankern.
- Wir werden systematischer mit unseren Partnern nach gemeinsamen Lösungen und Vorhaben suchen und diese in einer vertrauensvollen Atmosphäre umsetzen.
- Wir werden uns dafür einsetzen, dass die Engagement-Infrastruktur vom Engagementministerium so gefördert wird, dass die finanziellen Mittel auch tatsächlich der lokalen, kommunalen Ebene zugutekommen, also der Ebene, auf der das Engagement stattfindet.
- Und wir werden darauf achten, dass die Engagementpolitik trotz aller Bedeutung des Flüchtlingsthemas nicht auf dieses Thema reduziert wird, sondern alle gesellschaftlichen Veränderungen und daraus erwachsenden Herausforderungen weiterhin im Blick behalten.
- Über alle Bevölkerungsgruppen und Einzelherausforderungen hinweg ist uns die Vereinbarkeit von Familie, Beruf / Schule / (Aus-) Bildung und Engagement einer der zentralen und wesentlichen Faktoren engagementpolitischen Gelingens.
Zudem soll die Engagementforschung besser aufeinander abgestimmt, die Wirkungsorientierung von Engagementförderung sichergestellt und insgesamt Engagement noch stärker in die öffentliche Wahrnehmung gerückt werden. Dabei ist uns besonders wichtig, stets klar zu machen und danach zu handeln, dass bürgerschaftliches Engagement in keiner Situation staatliche Daseinsvorsorge und den Sozialstaat ersetzen soll oder kann. Vielmehr leistet bürgerschaftliches Engagement einen ganz eigenen, im besten Sinne des Wortes eigensinnigen und ganz wesentlichen Beitrag zur Bewältigung gesellschaftspolitischer Herausforderungen. Zivilgesellschaftliches Engagement ist nicht nur freiwillig, es ist ein Recht auf gesellschaftliche Teilhabe, das für alle in Deutschland lebenden Menschen gilt. Und es ist die Pflicht des Staates, dieses Recht durch geeignete Rahmenbedingungen zu ermöglichen.