"Wir müssen alles dafür tun, damit Kinder, Jugendliche und Frauen in den Flüchtlingsunterkünften geschützt sind und sich sicher fühlen. Ich danke allen Partnern dafür, dass wir für diesen Schutz jetzt ganz praktische Anforderungen formuliert haben, die alle Unterkünfte einhalten sollten", erklärte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig. "Darüber hinaus halte ich eine bundesgesetzliche Regelung für erforderlich, die Träger von Flüchtlingsunterkünften zur Entwicklung, Anwendung und regelmäßigen Überprüfung genau solcher Schutzkonzepte verpflichtet. Dazu sind wir in guten Gesprächen mit den Bundesländern", so Schwesig weiter.
Die heute veröffentlichten Mindeststandards sollen als Leitlinien für die Erstellung und Umsetzung von Schutzkonzepten in jeder Form von Flüchtlingsunterkunft gelten und erstrecken sich insbesondere auf die Bereiche Personal, strukturelle und bauliche Voraussetzungen bis hin zum Risikomanagement bei Gewalt- und Gefährdungssituationen und dem Monitoring der erzielten Fortschritte. Bei der Entwicklung der Mindeststandards floss das nationale Erfahrungswissen aller beteiligten Organisationen und die internationale Expertise von UNICEF, Plan International Deutschland und Save the Children ein.
Fachlich beteiligt waren die Arbeiterwohlfahrt, der bundesweite Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V., der Paritätische Gesamtverband, der Deutsche Caritasverband e.V., das Deutsche Institut für Menschenrechte, die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung, das Deutsche Rote Kreuz, die Diakonie Deutschland, die türkisch-islamische Union der Anstalt für Religion, die Frauenhauskoordinierung, die Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention sowie der Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Missbrauchs.
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