"Das ElterngeldPlus unterstützt Väter und Mütter, die gemeinsam für ihre Familie da sein möchten und trotzdem berufstätig sein wollen", fasste die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Manuela Schwesig die neuen Regelungen bei einem Auftakt-Treffen zum ElterngeldPlus mit Müttern und Vätern in Berlin zusammen.
Untersuchungen haben gezeigt: Mehr als 90 Prozent der Menschen zwischen 20 und 39 Jahren sind der Meinung, dass sich beide Elternteile um die Kinderbetreuung kümmern sollten. 81 Prozent finden, beide Partner sollten für das Einkommen verantwortlich sein.
"Immer mehr Eltern wünschen sich eine partnerschaftliche Aufteilung von Familie und Beruf. Und ein Drittel der Väter nimmt sich inzwischen mit dem Elterngeld eine Auszeit vom Job, um für die Familie da zu sein. Das ElterngeldPlus ist eine gute Grundlage für mehr Partnerschaftlichkeit in Familie und Beruf und ist ein wichtiger Schritt in Richtung Familienarbeitszeit", so Schwesig weiter.
Elterngeld und ElterngeldPlus
Das bisherige Elterngeld wurde für maximal 14 Monate nach der Geburt des Kindes gezahlt. Sind Mütter oder Väter schon währenddessen in Teilzeit beruflich wieder eingestiegen, haben sie dadurch einen Teil ihres Elterngeldanspruches verloren.
Das ändert sich mit dem ElterngeldPlus: Nun ist es für Eltern, die in Teilzeit arbeiten, möglich das ElterngeldPlus doppelt so lange zu erhalten. Ein Elterngeldmonat wird zu zwei ElterngeldPlus-Monaten.
Mit dem ElterngeldPlus wird zugleich ein Partnerschaftsbonus eingeführt. Dieser Bonus besteht aus vier zusätzlichen Elterngeld Plus Monaten je Elternteil.
Anspruch auf den Partnerschaftsbonus haben Elternpaare, die sich in vier aufeinanderfolgenden Monaten gemeinsam um das Kind kümmern und beide zwischen 25 und 30 Wochenstunden erwerbstätig sind. Der Partnerschaftsbonus soll es Eltern erleichtern, in einer frühen Phase der Elternschaft in die partnerschaftliche Arbeitsteilung hineinzufinden.
Außerdem können künftig 24 statt bisher 12 Monate nicht genutzter Elternzeit ohne Zustimmung des Arbeitgebers im Zeitraum zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes beansprucht werden. Nach bisheriger Rechtslage konnten nur 12 Monate nach vorheriger Zustimmung des Arbeitsgebers übertragen werden.
Die Regelungen zum bisherigen Elterngeld bestehen im Wesentlichen parallel fort.
Weitere Informationen zum ElterngeldPlus: http://www.elterngeld-plus.de/... oder zum Elterngeldrechner: http://www.familien-wegweiser.de/....