Bundesfamilienministerin Schwesig zeige sich erfreut.
"Das ist ein wichtiges Signal, dass nun auch Bayern und Brandenburg das Ergänzende Hilfesystem im staatlichen Bereich umsetzen - das ist konsequent und richtig. Mir ist es wichtig, dass den Betroffenen sexuellen Missbrauchs schnell und unbürokratisch geholfen wird, um ihre Leiden zu mildern."
Bisher beteiligen sich Berlin, Baden-Württemberg, Sachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen, das Saarland und Hamburg am Ergänzenden Hilfesystem.
Auch die anderen Bundesländer haben bereits ihre Bereitschaft signalisiert, ebenfalls das EHS umzusetzen. Bundesministerin Schwesig appellierte an sie:
"Es darf keine Unterschiede zwischen den Bundesländern geben, das sind wir den Betroffenen schuldig. Denn nur so kann ihnen in diesem Rahmen flächendeckend geholfen werden. Jetzt ist es an den restlichen Bundesländern, ihrer Verantwortung als Arbeitgeber gegenüber den Betroffenen sexuellen Missbrauchs gerecht zu werden."
Das EHS im staatlichen Bereich wird komplettiert durch das EHS im institutionellen Bereich. Hier beteiligen sich schon der Deutsche Olympische Sportbund, die Caritas und das Deutsche Rote Kreuz. Zusätzlich bestehen vergleichbare Vereinbarungen mit der Deutschen Bischofskonferenz, der Evangelischen und Katholischen Kirche Deutschlands, der Diakonie sowie der Deutschen Ordenskonferenz.
Das EHS von Bund, Ländern und verantwortlichen Institutionen soll diejenigen unterstützen, die in ihrer Kindheit oder Jugend sexuellen Missbrauch im institutionellen Bereich erlitten haben und noch heute an den Folgewirkungen leiden. Die neun Bundesländer erfüllen damit eine zentrale Forderung des Runden Tisches "Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich" (RTKM).
Der Bund hatte bereits zum 1. Mai 2013 als ersten Teil des Ergänzenden Hilfesystems für Betroffene sexueller Gewalt den "Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich" errichtet. Für das Ergänzende Hilfesystem im institutionellen Bereich stellt der Bund die von ihm für den "Fonds Sexueller Missbrauch"
geschaffenen Organisationstrukturen zur Verfügung. Antragstellung auf Hilfeleistungen im institutionellen Bereich ist bereits seit 1. Mai 2013 möglich.
Betroffene von sexuellem Missbrauch können über die Geschäftsstelle des FSM in Berlin subsidiär zu bestehenden Hilfesystemen und Rechtsansprüchen die Übernahme von Sachleistungen bis zu 10.000 Euro beantragen.