"Wenn Frauen schwanger sind, Hilfe und Unterstützung benötigen - aber anonym bleiben wollen - ermöglichen wir ihnen verschiedene Wege zu unserem Hilfe- und Beratungssystem: Mit dem Hilfetelefon oder im persönlichen Gespräch - und nun auch per Email oder im Live-Internetchat mit einer qualifizierten Beraterin", erklärte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig.
Seit 1. Mai 2014 stehen unter www.geburt-vertraulich.de wichtige Informationen zum Verfahren der vertraulichen Geburt, zu weiteren Hilfsangeboten und zum Hilfetelefon zur Verfügung. Ein barrierefreier Zugang ist sichergestellt, eine unmittelbare Kontaktaufnahme zum Hilfetelefon möglich. Mittels Suchfunktion nach Ort oder Postleitzahl können Schwangerschaftsberatungsstellen vor Ort einfach und schnell gefunden werden. Nun bietet die Internetseite zusätzlich eine Online-Beratung. Schwangere Frauen können jetzt auch per E-Mail und im Einzel-Chat von speziell geschulten Fachkräften eine Erstberatung erhalten. Bei Bedarf wird an eine qualifizierte Beratungsstelle vermittelt. Barrierefrei und mehrsprachig - es gilt der gleiche Standard wie bei der telefonischen Beratung. Die Beraterinnen unterliegen der Schweigepflicht. Inzwischen wurde das Internetangebot über 50.000 Mal aufgerufen.
Das Hilfetelefon "Schwangere in Not - anonym und sicher" ist unter der Rufnummer 0800 40 40 020 rund um die Uhr erreichbar. Schwangere Frauen erhalten dort eine kostenlose qualifizierte Erstberatung und auf Wunsch eine Vermittlung an Beratungsstellen vor Ort. Im ersten halben Jahr konnte rund 2000 Anruferinnen mit einer qualifizierten Erstberatung und Vermittlung geholfen werden.
Das Hilfetelefon ist beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) angesiedelt und wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) finanziert.
Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt Zu den neuen gesetzlichen Regelungen, die am 1. Mai 2014 in Kraft getreten sind, gehört auch das Verfahren der vertraulichen Geburt. Schwangere Frauen mit Anonymitätswunsch erhalten eine umfassende, an ihrer individuellen Notsituation orientierte Beratung. Auf Wunsch kann das Kind medizinisch betreut geboren werden, ohne dass die Mutter ihre Identität preisgeben muss. Dabei wird das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung berücksichtigt. Hierzu dient ein Herkunftsnachweis, den das Kind ab Vollendung des 16. Lebensjahres einsehen kann.
Beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben sind inzwischen 45 Herkunftsnachweise für vertraulich geborene Kinder eingegangen.
Über die neuen Regelungen und Hilfen informiert die vom Bundesministerium herausgegebene Broschüre "Die vertrauliche Geburt - Informationen über das Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt".
Zusätzlich stehen Informationsmaterialien unter www.bmfsfj.de/vertrauliche-geburt-informationen zur Verfügung.