Zugleich kündigte der Bundesgesundheitsminister an, die Aufklärungsarbeit über die Vorteile der betrieblichen Gesundheitsförderung und ihren gesetzlichen Rahmen zu verstärken. "Viele Betriebe kennen die zahlreichen Möglichkeiten nicht. Besonders die tragende Säule der deutschen Wirtschaft - die kleinen und mittleren Unternehmen - nutzen die Chancen leider noch zu selten. Hier werden wir ansetzen und die betriebliche Gesundheitsförderung zu einem Schwerpunkt unserer Präventionsstrategie entwickeln."
Die betriebliche Gesundheitsförderung ist heute eine freiwillige Leistung des Arbeitsgebers. Allerdings gehört sie für die Krankenkassen zur Pflichtleistung (§ 20a SGB V). Zudem kann die Krankenkasse in ihrer Satzung vorsehen, dass bei Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung sowohl der Arbeitgeber als auch die teilnehmenden Versicherten einen Bonus erhalten. Außerdem sind Maßnahmen, die den allgemeinen Gesundheitszustand verbessern und der betrieblichen Gesundheitsförderung dienen, bis zu einem Betrag von 500 Euro pro Jahr und Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer von der Einkommensteuer befreit.
Bei der Veranstaltung des Bundesgesundheitsministeriums im Berliner Radialsystem verdeutlichten Vorträge, gute Beispiele aus der Praxis und Gesprächsrunden den Teilnehmer die Vorteile der betrieblichen Gesundheitsförderung. Neben Ernährung und Bewegung, demografischer Wandel, Stressbewältigung, Mitarbeiterführung und seelische Gesundheit standen auch psychische Probleme wie Depressionen oder das Burn-out-Syndrom im Mittelpunkt.
Weitere Informationen, unter anderem die aktuelle Broschüre "Unternehmen unternehmen Gesundheit - Betriebliche Gesundheitsförderung im Fokus der kleinen und mittleren Unternehmer", finden Sie unter: www.bundesgesundheitsministerium.de.