Ebenfalls muss darüber nachgedacht werden, ob es eine Alternative zum Numerus clausus als einzigem Auswahlkriterium für das Studium gibt. Ein Einser-Abitur sagt noch nichts darüber aus, ob jemand ein guter Arzt in der Versorgung sein wird. Ich wünsche mir neue Ideen, wie Eignung und Begeisterung für den Arztberuf neu bewertet werden können. Wenn die Allgemeinmedizin in der Aus- und Weiterbildung auch nur annähernd den Stellenwert hätte, den sie in der Versorgung besitzt, hätten wir erheblich weniger Sorgen."
Außerdem forderte Bundesgesundheitsministerin Schmidt die Krankenkassen nachdrücklich auf, endlich das Gesetz umzusetzen und die Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung zu schließen:
"Es ist nicht zu tolerieren, dass manche Akteure im Gesundheitswesen glauben, die Bestimmungen des Sozialgesetzbuches würden für sie nicht gelten, so bei den Verträgen zur Hausarztzentrierten Versorgung (HZV). Obwohl die Krankenkassen dazu bereits bis zum 30. Juni diesen Jahres gesetzlich verpflichtet waren, bietet abgesehen von den AOK-Verträgen in Bayern und Baden-Württemberg und einer Reihe von Verträgen mit BKKen der überwiegende Teil der Kassen seinen Versicherten noch keine hausarztzentrierte Versorgung an, sondern lässt es auf Schieds-verfahren ankommen. Ich bin allerdings sehr sicher, dass sich die HZV als Erfolgsmodell durchsetzen wird."
Weitere Informationen unter www.bmg.bund.de.