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Dr. Philipp Rösler ernennt neuen Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen

(lifePR) (Berlin, )
Heute hat Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler den neuen Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen ernannt und den Mitgliedern ihre Berufungsurkunden überreicht.

Bundesgesundheitsminister Rösler: "Der Sachverständigenrat ist mittlerweile seit 25 Jahren ein fester Bestandteil in unserem Gesundheitswesen. In seinen unabhängigen wissenschaftlichen Analysen hat der Rat bisher umfassende Empfehlungen zur Verbesserung der Qualität und Effizienz in der Gesundheitsversorgung erarbeitet. Ich bin sicher, dass auch der neue Rat wertvolle Impulse für künftige gesundheitspolitische Entscheidungen geben wird. Ich freue mich auf eine gute und konstruktive Zusammenarbeit mit den Ratsmitgliedern."

Der Minister dankte allen Mitgliedern für ihre langjährige und erfolgreiche Mitarbeit im Sachverständigenrat. Mit besonderem Dank verabschiedete der Minister die ausscheidenden Mitglieder Prof. Dr. Adelheid Kuhlmey, Prof. Dr. Gerd Glaeske sowie Prof. Dr. Rolf Rosenbrock. Neu in den Sachverständigenrat berufen wurden Prof. Dr. Wolfgang Greiner, Prof. Dr. Doris Schaeffer und Prof. Dr. Gregor Thüsing.

Seinen Vorsitz wählte der Sachverständigenrat in der heutigen konstituierenden Sitzung. Dabei sind Prof. Dr. Wille zum Vorsitzenden und Prof. Dr. Schrappe zum stellvertretenden Vorsitzenden für zwei Jahre gewählt worden.

Der neue Sachverständigenrat ist bis zum 14. Juli 2014 berufen. Ihm werden angehören:

Prof. Dr. med. Ferdinand M. Gerlach Institut für Allgemeinmedizin, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main

Prof. Dr. Wolfgang Greiner Lehrstuhl für Gesundheitsökonomie und Gesundheitsmanagement, Universität Bielefeld

Prof. Dr. med. Marion Haubitz Abteilung Nephrologie, Medizinische Hochschule Hannover Prof. Dr. Doris Schaeffer

Lehrstuhl für Versorgungsforschung und Pflegewissenschaft, Universität Bielefeld Prof. Dr. med. Matthias Schrappe

Institut für Patientensicherheit, Rheinische Friedrich-Wilhelm-Universität Bonn Prof. Dr. Gregor Thüsing LL.M (Harvard)

Institut für Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherheit, Rheinische Friedrich- Wilhelm-Universität Bonn

Prof. Dr. rer. pol. Eberhard Wille Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre, Universität Mannheim
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