QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 205791

Bundesministerium für Gesundheit (BMG) Friedrichstraße 108 10117 Berlin, Deutschland http://www.bmg.bund.de
Logo der Firma Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
Bundesministerium für Gesundheit (BMG)

Drogenbeauftragte: Spielerschutz beim gewerblichen Automatenspiel muss verbessert werden

Effektive Maßnahmen zur Prävention der Glücksspielsucht notwendig

(lifePR) (Berlin, )
Geldspielautomaten in Spielhallen und Gaststätten haben das höchste Sucht-potential. Nach einer Erhebung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ist der Anteil von Spielern an Automaten in Spielhallen und Gaststätten zwischen 2007 und 2009 signifikant angestiegen. Mehr als 80% der in Suchtberatungsstellen behandelten Glücksspieler spielen nach neusten Zahlen einer vom Bundesgesundheitsministerium geförderten Studie an Automaten.

Die Evaluierung der Spielverordnung (SpielV), die das Automatenspiel regelt und zuletzt 2006 geändert wurde, ist jetzt abgeschlossen und liegt dem Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages sowie dem Bundesrat vor. Sie hat ergeben, dass die Regelungen der Spielverordnung nicht ausreichend sind, um Spieler zu schützen und Glücksspielsucht zu verhindern. So wurden beispielsweise Gewinnobergrenzen umgangen und dadurch höhere Gewinnerwartungen bei den Spielern geweckt. Zudem erwies sich der Kenntnisstand von Spielhallenbetreibern und Gastwirten hinsichtlich der suchtpräventiven Regelungen der SpielV als sehr gering.

"Es hat sich gezeigt, dass die bestehenden Regelungen nicht ausreichen, um der Entstehung von Glücksspielsucht vorzubeugen. Es ist deshalb dringend notwendig, die Spielverordnung zügig unter Berücksichtigung suchtpräventiver Vorgaben zu novellieren", so Mechthild Dyckmans.

Dabei ist es nach Ansicht von Dyckmans wichtig, dass die Neuregelungen auf den - möglicherweise problematischen - Spieler bezogen werden. "Es reicht nicht aus, technische Maßnahmen an Automaten vorzunehmen. Vielmehr muss der einzelne Spieler direkt geschützt werden." Eine Maßnahme in diesem Sinne sei beispiels-weise die zügige Einführung einer so genannten Spielerkarte, auf der Höchstverlustgrenzen für jeden Spieler gespeichert seien und die jeder Spieler erwerben muss, bevor er zu spielen beginnt und die er nur an einem einzigen Automaten nutzen kann.

Darüber hinaus müssten insbesondere auch Spielhallenbetreiber nachweisen, dass sie in der Lage sind, problematische und pathologische Spieler zu erkennen und ihnen Hilfsmöglichkeiten zu eröffnen. "Wir brauchen einen verpflichtenden Sachkundenachweis für die Aufsteller, mit dem diese ihre Kenntnisse nachweisen müssen", so Dyckmans. "Dies muss auch im Interesse der gesamten Automatenbranche sein, denn auch sie will nach eigenem Bekunden keine pathologischen oder problematischen Spieler als Kunden haben!"

Weitere Informationen unter: www.drogenbeauftragte.de
Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.