Die Evaluierung der Spielverordnung (SpielV), die das Automatenspiel regelt und zuletzt 2006 geändert wurde, ist jetzt abgeschlossen und liegt dem Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages sowie dem Bundesrat vor. Sie hat ergeben, dass die Regelungen der Spielverordnung nicht ausreichend sind, um Spieler zu schützen und Glücksspielsucht zu verhindern. So wurden beispielsweise Gewinnobergrenzen umgangen und dadurch höhere Gewinnerwartungen bei den Spielern geweckt. Zudem erwies sich der Kenntnisstand von Spielhallenbetreibern und Gastwirten hinsichtlich der suchtpräventiven Regelungen der SpielV als sehr gering.
"Es hat sich gezeigt, dass die bestehenden Regelungen nicht ausreichen, um der Entstehung von Glücksspielsucht vorzubeugen. Es ist deshalb dringend notwendig, die Spielverordnung zügig unter Berücksichtigung suchtpräventiver Vorgaben zu novellieren", so Mechthild Dyckmans.
Dabei ist es nach Ansicht von Dyckmans wichtig, dass die Neuregelungen auf den - möglicherweise problematischen - Spieler bezogen werden. "Es reicht nicht aus, technische Maßnahmen an Automaten vorzunehmen. Vielmehr muss der einzelne Spieler direkt geschützt werden." Eine Maßnahme in diesem Sinne sei beispiels-weise die zügige Einführung einer so genannten Spielerkarte, auf der Höchstverlustgrenzen für jeden Spieler gespeichert seien und die jeder Spieler erwerben muss, bevor er zu spielen beginnt und die er nur an einem einzigen Automaten nutzen kann.
Darüber hinaus müssten insbesondere auch Spielhallenbetreiber nachweisen, dass sie in der Lage sind, problematische und pathologische Spieler zu erkennen und ihnen Hilfsmöglichkeiten zu eröffnen. "Wir brauchen einen verpflichtenden Sachkundenachweis für die Aufsteller, mit dem diese ihre Kenntnisse nachweisen müssen", so Dyckmans. "Dies muss auch im Interesse der gesamten Automatenbranche sein, denn auch sie will nach eigenem Bekunden keine pathologischen oder problematischen Spieler als Kunden haben!"
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