Verbote und Strafverfolgung reichen jedoch nicht aus. Die Drogensucht ist eine behandlungsbedürftige Krankheit, die oft mit schweren persönlichen Schicksalen und menschlichem Leid verbunden ist. Deshalb steht bei unseren Maßnahmen der suchtkranke Mensch im Vordergrund. Das bedeutet natürlich, den Betroffenen eine Behandlung anzubieten. Vielen sucht-kranken Menschen muss zunächst geholfen werden, zusätzliche Erkrankungen und eine soziale Verelendung aufgrund ihrer Sucht zu verhindern. Es ist ein Gebot der Menschlichkeit, Suchtkranke auch durch schadensreduzierende Maßnahmen zu stabilisieren."
Maßnahmen zur Schadensreduzierung sind unter anderem Angebote zum Spritzentausch, Drogenkonsumräume, Kondomvergabe, Streetwork und Kontaktläden. Deutschland war eines der ersten Länder weltweit, die diese Maßnahmen vor etwa 20 Jahren zum festen Bestandteil ihrer Politik machten.
Dazu erklärt die Drogenbeauftragte: "Wir haben mit dieser Ausrichtung gute Erfahrungen gemacht und müssen uns auf internationaler Eben dafür stark machen, dass diese Maßnahmen auch weltweit die Anerkennung und Umsetzung erfahren, die sie verdienen. Leider begegnen Maßnahmen der Schadensreduzierung häufig noch dem Vorurteil, dadurch werde Drogenkonsum und Drogensucht unterstützt. Die Maßnahmen sind aber notwendig und wirkungsvoll: Sie helfen, die Ansteckung mit schweren Krankheiten wie HIV und Hepatitis zu verhindern, sie führen zur Reduzierung der Zahl der Drogentoten und retten somit insgesamt Leben."
In Deutschland ist die Substitutionsbehandlung mit Methadon und Buprenorphin fester Bestandteil der gesundheitlichen Versorgung opiatabhängiger Menschen und anerkanntes Mittel zur Reduzierung der gesundheitlichen und sozialen Folgen der Drogenabhängigkeit. Als eines der ersten Länder weltweit hat Deutschland im letzten Jahr die gesetzlichen Grundlagen für die diamorphingestützte Behandlung Schwerstopiatabhängiger geschaffen. Diese Behandlungsform wird derzeit in die Regelversorgung überführt.
"Die substitutionsgestützte Behandlung ist ein unverzichtbarer Baustein im Sucht-hilfesystem", so Mechthild Dyckmans. "Das Angebot der diamorphingestützten Behandlung schließt eine bestehende Lücke in der Behandlung Schwerstopiat-abhängiger. Ich bin zuversichtlich, dass die Überführung dieser Behandlungsform in die Regelversorgung bald abge-schlossen sein wird. Alle, die diese Behandlungsform benötigen, sollten sie auch bekommen können."
Weitere Informationen unter www. drogenbeauftragte.de.