Anders als bei vorangegangenen Reformen sollen künftig nicht die Patienten über Zuzahlungen oder Eigenbeteilungen die finanziellen Mehrbelastungen tragen. Darüber hinaus kann nach Auffassung des Ministers und des Bundesärztekammer-Vorstandes insbesondere die Stärkung der Beitragsautonomie über Zusatzbeiträge den Einstieg in ein generationengerechteres Finanzierungsprinzip der GKV darstellen. Einigkeit herrschte bei den Gesprächen auch darüber, dass die im Koalitionsvertrag angekündigte gesetzliche Neuregelung für Medizinische Versorgungszentren (MVZ), wonach die Mehrheit der Geschäftsanteile und Stimmrechte Ärztinnen und Ärzten zustehen und das MVZ von Ärztinnen und Ärzten verantwortlich geführt werden soll, schnell umgesetzt werden soll. Der Bundesärztekammer-Vorstand verwies darauf, dass zwischen MVZ und niedergelassenen Vertragsärzten und psychotherapeuten gleichartige Wettbewerbsbedingungen herrschen müssten. Um eine Dominanz wirtschaftlicher Interessen über medizinische Belange zu vermeiden, seien klare gesetzliche Regelungen unter anderem für das Primat der ärztlichen Leitung von MVZ nötig.
Zu den von Bundesgesundheitsminister Rösler im Laufe der Legislaturperiode außerdem geplanten strukturellen Reformen zählt auch die Ausweitung von Möglichkeiten der Kostenerstattung. Dies entspreche wiederholten Forderungen Deutscher Ärztetage nach einer stärkeren Erprobung sozialverträglicher Kostenerstattungs- und Selbstbehalt-Wahltarife im GKV-Bereich, so der Bundesärztekammer-Vorstand. Kostenerstattung ermögliche mehr Transparenz über das Leistungsgeschehen, fördere das Kostenbewusstsein bei allen Beteiligten und ist wichtige Voraussetzung für eine gezieltere Inanspruchnahme medizinischer Leistungen.
Die Ziele der Kostenerstattung erfordern nach Aussage von Bundesgesundheitsminister Rösler eine Novellierung der Gebührenordnung. Diese Aufgabe soll nach dem Willen des Ministers zeitnah angegangen werden. Entsprechende Vorarbeiten für eine Novellierung der Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) könnten unmittelbar im Anschluss an die Novellierung der zahnärztlichen Gebührenordnung (GOZ) erfolgen, also möglicherweise noch 2011. Die Bundesärztekammer hat bereits einen entsprechenden Vorschlag für eine transparente, das ärztliche Leistungsspektrum umfassend abbildende und leistungsgerecht kalkulierte Gebührenordnung entwickelt, der die Grundlage der GOÄ-Novellierung bilden soll.
Weitere geplante Maßnahmen sollen der Sicherung der flächendeckenden Versorgung dienen. Dazu zählt Bundesgesundheitsminister Rösler neben der Weiterentwicklung der Bedarfsplanung, bei der die Ärztekammern in Zusammenarbeit mit anderen Akteuren eine Moderatorenrolle einnehmen sollen, insbesondere auch Anreize bei der Vergütung und Ausbildung. Gerade vor dem Hintergrund des immer deutlicher erkennbareren Ärztemangels erarbeitet das Bundesgesundheitsministerium unter Mitarbeit der Bundesärztekammer Maßnahmen, um die Attraktivität des Arztberufes wieder zu erhöhen.
Unterstützung sagte die Bundesärztekammer dem Minister auch bei der Verbesserung der Gesundheitsversorgung durch eine zielgerichtete Präventionsstrategie zu. So soll eine gemeinsame Arbeitsgruppe eingerichtet werden, die prioritäre Präventionsziele definiert. Beide Seiten waren sich einig, dass den ambulanten Ärzten bei Präventionsmaßnahmen eine Schlüsselrolle zukommt.