Künftig müssen die Pharmaunternehmen mit eigenen Studien den Nutzen für alle neuen innovativen Arzneimittel nachweisen. Dies wird von GBA und IQWIG geprüft. Damit haben die Krankenkassen eine solide Grundlage für Preisverhandlungen. Sie können die Preise der Arzneimittel für ihre Versicherten auch eigenständig mit den Unternehmen verhandeln. Das ist ein weiterer bedeutender Schritt zu einem dezentralen und patientenorientierten Gesundheitsmanagement der Krankenkassen für ihre Versicherten.
Mit den Eckpunkten legt der Minister insgesamt ein Maßnahmenbündel vor, das den Arzneimittelmarkt neu strukturiert. Davon betroffen ist der gesamte Markt, also patentgeschützte Arzneimittel und Generika. Zu dem Paket gehören zeitlich befristete Sparmaßnahmen sowie langfristige Strukturveränderungen. U.a. werden Rabattverträge für Generika wettbewerblicher und patientenfreundlicher gestaltet. Patienten erhalten z.B. die Möglichkeit, im Rahmen einer Mehrkostenregelungen auch nicht rabattierte Arzneimittel auszuwählen.
Das Gesamtpaket soll möglichst zum 1.1.2011 in Kraft treten. In den nächsten Wochen wird das Ministerium auf der Grundlage der Eckpunkte einen Gesetzentwurf erarbeiten.
Weitere Informationen unter www.bmg.bund.de.