Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 118591

Bundesministerium für Gesundheit (BMG) Friedrichstraße 108 10117 Berlin, Deutschland http://www.bmg.bund.de
Ansprechpartner:in Bundesministerium für Gesundheit (BMG) +49 30 184412225
Logo der Firma Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
Bundesministerium für Gesundheit (BMG)

Kabinett beschließt Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung bei Schutzimpfungen gegen die neue Influenza A(H1N1)

(lifePR) (Berlin, )
Das Bundeskabinett hat heute der Verordnung über die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung bei Schutzimpfungen gegen die neue Influenza A(H1N1) (so genannte "Schweinegrippe") zugestimmt. Damit wird die Impfung für jeden Versicherten, der sich impfen lassen möchte, von der Krankenkasse bezahlt. Der Verband der Privaten Krankenversicherung hat erklärt, für seine Versicherten die Kosten der Impfung ebenfalls zu über­nehmen.

Dazu erklärt Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt: "Die Impfung bietet einen wirksamen Schutz. Nach wie vor verlaufen die Erkrankungen an der Neuen Influenza in Deutschland ganz überwiegend mild. Mit Zunahme der Fallzahlen ist allerdings auch mit dem Auftreten schwerer Erkrankungs- oder Todesfälle zu rechnen. Deshalb ist es richtig, Vorsorge zu treffen. Jeder, der geimpft werden möchte, wird eine Impfung bekommen. Da der Impfstoff voraussichtlich ab Ende September/Anfang Oktober nach und nach ausgeliefert werden wird, sollen zunächst besonders gefährdete Bevölkerungsgruppen geimpft werden. Dazu gehören Personen mit chronischen Erkrankungen, Schwangere und besonders exponiertes Schlüsselpersonal, also Beschäftigte im Gesundheitswesen, bei der Polizei und der Feuerwehr".

Die Durchführung und Organisation der Impfung ist Aufgabe der Länder. Die Einzelheiten dazu werden jeweils zwischen den Ländern und den Krankenkassen in so genannten Impfvereinbarungen geregelt.

Die Verordnung gibt einen Orientierungswert für die Impfvereinbarungen der Kassen in Höhe von 28 Euro für die gesamten Kosten der zweimaligen Impfung vor. Das ist grundsätzlich für eine angemessene und wirtschaftliche Versorgung ausreichend. Für die Kassen ergeben sich Mehrausgaben von rd. 0,6 Mrd. Euro in 2009 und je 10 Prozent zusätzliche Impfbeteiligung in 2010 weitere rd. 0,2 Mrd. Euro Mehrausgaben. Sollten mehr als 50 Prozent der Versicherten geimpft werden, wird der Staat eintreten. Mit den Krankenkassen besteht Einvernehmen, dass eine Erhöhung des einheitlichen Beitragssatzes der Krankenversicherung oder Zusatzbeiträge für die Versicherten deshalb nicht erforderlich sind.

Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.bmg.bund.de
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.