Das Bundesministerium für Gesundheit hatte bereits im Januar 2009 die in Kräutermischungen wie "Spice" und vergleichbaren Produkten enthaltenen synthetischen Cannabinoide "CP-47,497-Homologe" und "JWH-018" durch eine Eilverordnung dem Betäubungsmittelgesetz unterstellt. Diese Regelung läuft nach einem Jahr aus und wird nun rechtzeitig durch eine dauerhafte Unterstellung dieser Stoffe unter das Betäubungsmittelgesetz fortgeführt. Damit ist künftig weiterhin jede Form von unerlaubter Herstellung, Handel und Besitz nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) untersagt.
Drei weitere Stoffe werden wegen ihres Suchtpotentials und der von diesen Stoffen ausgehenden Gesundheitsgefährdung unterstellt:
1. zwei synthetische Cannabinoide (JWH-019 und JWH-073), die inzwischen zum Teil als Wirkstoff in neu auf dem Markt befindlichen Kräutermischungen festgestellt wurden,
2. Mephedron (4-Methylmethcathinon), das eine ähnliche Wirkung wie Ecstasy und Cocain aufweist.
Der neue Wirkstoff Tapentadol wird in die Liste der verschreibungsfähigen Betäubungsmittel aufgenommen, um künftig als Arzneimittel in der Schmerztherapie zur Anwendung zu kommen.
Die Verordnung wird dem Bundesrat zur Beratung zugeleitet.
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.bmg.bund.de