QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 183423

Bundesministerium für Gesundheit (BMG) Friedrichstraße 108 10117 Berlin, Deutschland http://www.bmg.bund.de
Logo der Firma Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
Bundesministerium für Gesundheit (BMG)

Kliniken sollen besser über potentielle Organspender informieren

Koalitions-Politiker starten Initiative zur Änderung transplantationsrechtlicher Vorschriften

(lifePR) (Berlin, )
Seit der ersten Nierentransplantation im Jahr 1963 sind in Deutschland 98.951 Organe übertragen worden. Im Jahr 2009 gab es in Deutschland 1.217 postmortale Organspender und 4.050 Organtransplantationen. Die Zahl der Patienten, die ein Spenderorgan benötigen, ist allerdings um ein vielfaches höher. Der Mangel an Spenderorganen ist extrem. Jährlich müssen schätzungsweise 1.000 Menschen sterben, weil kein geeignetes Organ vorhanden ist.

Um die Situation für die Versorgung mit Spenderorganen in Deutschland zu verbessern und die Wartezeiten zu verkürzen, starten der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Wolfgang Zöller, MdB und der Obmann der CDU/CSU im Gesundheitsausschuss Dr. Rolf Koschorrek, MdB zusammen mit der stellv. Fraktionsvorsitzenden und führenden Gesundheitspolitikerin der FDP im Bundestag, Ulrike Flach, MdB nach der Sommerpause im Bundestag eine Initiative zur Änderung des Transplantationsgesetzes. Danach sollen alle Krankenhäuser mit mehr als 100 Betten und einer Intensivstation mit Beatmungsplätzen bundeseinheitlich dazu verpflichtet werden, Stellen bzw. Arbeitszeit für einen ärztlichen Transplantationsbeauftragten und assistenten, z.B. aus dem Bereich der Intensivpflege, bereitzuhalten. Die Kliniken sollen die erforderliche Arbeitszeit einräumen und die Tätigkeiten mit Vergütungszuschlägen honorieren.

Ulrike Flach, MdB: "Die zentrale Aufgabe des Transplantationsbeauftragten ist es, den Hirntod eines potentiellen Spenders zu diagnostizieren. Zu den weiteren Kernaufgaben zählt es, mit Patienten, die als potentielle Organspender in Frage kommen, und ihren Angehörigen Gespräche hinsichtlich einer eventuellen postmortalen Organspende zu führen.

Zudem obliegt es den Beauftragten bzw. ihren Assistenten, innerhalb des Krankenhauses für den Informationsfluss zwischen den verschiedenen fachärztlichen und intensivmedizinischen Stationen zu sorgen. Ebenso sind sie für die Kommunikation mit der Koordinierungsstelle für Organtransplantation zuständig, der sie solche Patienten melden, die nach dem Eintritt des Hirntods unter Einhaltung aller gesetzlichen Voraussetzungen, die in dem 1997 in Kraft getretenen Transplantationsgesetz festgelegt sind, mit einer Organspende einverstanden sind und für eine Organspende in Betracht kommen."

Wolfgang Zöller, MdB: "Befragungen zeigen immer wieder, dass in der Bevölkerung eine positive Einstellung zur Organspende vorherrscht, auch wenn leider immer noch relativ wenige Menschen einen Organspendeausweis besitzen. Es ist davon auszugehen, dass wir in Deutschland deutlich mehr Spenderorgane transplantieren könnten, wenn die Krankenhäuser ihrer Meldepflicht potenzieller Organspender gem. § 11 Abs. 4 des Transplantationsgesetzes im erforderlichen Maße nachkommen würden. Rund 1.350 Krankenhäuser werden durch die Koordinierungsstelle betreut und nur rund 50% von ihnen melden mindestens eine Organspende im Jahr. Schätzungen gehen davon aus, dass bisher nur 40% aller Klinikpatienten, bei denen der Hirntod festgestellt wurde, als potenzielle Organspender gemeldet werden."

Dr. Rolf Koschorrek, MdB: "Die Meldung spendefähiger Organe hat für die betroffenen Empfänger eine lebenswichtige Bedeutung und erfordert nicht zuletzt deswegen eine bundeseinheitliche Regelung. Bislang ist die Einsetzung von Transplantationsbeauftragten in insgesamt 8 Bundesländern durch landesrechtliche Bestimmungen geregelt, in anderen gibt es zum Teil Transplantationsbeauftragte auf freiwilliger Basis. So gab es im Jahr 2005 in nur ca. 75% aller Krankenhäuser mit über 100 Betten und Intensivabteilung Transplantationsbeauftragte, für die es allerdings bislang keine einheitliche Aufgabenfestlegung gibt. Aus praktischer Erfahrung ist aber bekannt, dass den Transplantationsbeauftragten dort, wo es sie gibt, zu wenig Zeit zur Erfüllung ihrer Aufgaben zur Verfügung steht und die Tätigkeit eine hohe Zusatzbelastung bedeutet.

Das Hauptproblem für die Wahrnehmung der besonderen Aufgaben ist es, dass hierfür keine Freistellung erfolgt und Krankenhäuser für die Tätigkeit des Transplantationsbeauftragen keine gesonderte Vergütung erhalten. Eine gesetzliche Verpflichtung für Vergütungszuschläge für Transplantationsbeauftragte und assistenten, die von der Koordinierungsstelle für die Organtransplantationen zu zahlen sind, wird die Krankenhäuser entlastet."

Mit der Gesetzesänderung wollen die Gesundheitspolitiker der schwarzgelben Koalition eine bundeseinheitliche strukturelle Rahmenbedingung für die im Grundsatz bereits bestehende Verpflichtung der Krankenhäuser zur Meldung von potentiellen Organspenden schaffen. Mit der angestrebten Neuregelung wird die Zusammenarbeit der Kliniken mit den Transplantationszentren und der Koordinierungsstelle bundesweit vereinheitlicht und sichergestellt. Es ist eine Verbesserung der organisatorischen Voraussetzungen, um die Fortschritte und Innovationen der Transplantationsmedizin möglichst vielen Betroffenen, die auf ein Spenderorgan warten, zugänglich zu machen. Die Initiatoren von CDU/CSU und FDP sind überzeugt, dass die vorgeschlagenen organisatorischen Neuregelungen für die Krankenhäuser einen Beitrag zur Steigerung der Organspenden leisten.
Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.