Mit dem Arzneimittelneuordnungsgesetz wird erstmals das Preismonopol der Pharmaindustrie bei innovativen Arzneimitteln durch Wettbewerbsverhandlungen ersetzt. Allein durch dieses Gesetz wird der Pharmaindustrie künftig jährlich ein Sparbeitrag von bis zu 2 Mrd. Euro auferlegt. Durch den Erlass der Verordnung zur Nutzenbewertung soll sichergestellt werden, dass der eingeschlagene Weg langfristig und transparent gesichert wird.
Weitere Informationen unter: www.bmg.bund.de.