QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 198036

Bundesministerium für Gesundheit (BMG) Friedrichstraße 108 10117 Berlin, Deutschland http://www.bmg.bund.de
Logo der Firma Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
Bundesministerium für Gesundheit (BMG)

Widmann-Mauz: Mehr Wettbewerb, mehr Transparenz, mehr Wahlfreiheit für ein dauerhaft stabiles Gesundheitssystem

(lifePR) (Berlin, )
"Das Gesundheitswesen steht im Wandel - und diesem Wandel müssen sich alle Beteiligten beherzt stellen: Mehr Wettbewerb, mehr Transparenz und mehr Wahlfreiheit - all dies braucht unser Gesundheitssystem, um dauerhaft leistungsfähig und finanzierbar zu bleiben", dies sagte die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Gesundheit, Frau Annette Widmann-Mauz, MdB, anlässlich der heutigen Eröffnung der Bundestagung des Deutschen Sozialrechtsverbandes e.V. in Nürnberg. Die in parlamentarischer Beratung stehenden Reformgesetze - das Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes sowie das Gesetz zur nachhaltigen und ausgewogenen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung - stellten unter Beweis, dass die Bundesregierung Wort halte und für ein faires und stabiles Gesundheitssystem sorge, das auch künftigen Generationen eine Gesundheitsversorgung auf bewährt hohem Leistungsniveau sichere.

Wie die Parlamentarische Staatssekretärin betonte, bedürfe es in einem wettbewerblicheren Gesundheitssystem eines fairen Ordnungsrahmens, damit es nicht zu Fehlentwicklungen und unlauterem Wettbewerb komme. Daher solle künftig neben dem Vergaberecht auch das Kartellrecht entsprechend angewendet werden. Gerade im Bereich der Rabattverträge habe sich gezeigt, dass Krankenkassen im Verhältnis zu den Leistungserbringern über eine erhebliche Marktmacht verfügen könnten. Die Geltungsanordnung des Kartellverbots in der gesetzlichen Krankenversicherung, die im Rahmen des Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes gesetzlich verankert wird, sorge nun im Interesse der Versicherten und Patienten für faire Bedingungen auf allen Seiten.

"Ausgenommen hiervon werden Verträge, zu deren Abschluss Krankenkassen oder ihre Verbände gesetzlich verpflichtet sind. Dies trägt der Versorgungsrealität in der GKV Rechnung. Solche zwingenden Vertragsverpflichtungen finden sich z.B. in der Heilmittelversorgung und in der Hilfsmittelversorgung. So werden etwa in Teilbereichen der Hilfsmittelversorgung bestimmte Verträge regelhaft auf Verbands-ebene und damit kollektivvertraglich geschlossen. Ausgenommen werden ferner Beschlüsse, Empfehlungen und Richtlinien der Krankenkassen oder des Gemeinsamen Bundesausschusses, die diese verpflichtend fassen", erklärte Annette Widmann-Mauz.

Stellung bezog sie auch zu den geplanten Änderungen im Hinblick auf den Rechtsweg. "Entscheidend ist hier die Frage, welche Überprüfungsinstanzen sowohl dem Wettbewerbsrecht als auch dem Interesse der gesetzlichen Krankenkassen an einer wirtschaftlichen Versorgung der Versicherten zur Geltung verhelfen." Die nunmehr geplanten Änderungen des § 69 SGB V sowie die ebenfalls im Rahmen des Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes erfolgenden Änderungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und des Sozialgerichtsgesetzes würden gewährleisten, dass die betroffenen Behörden (Bundesversicherungsamt, Kartellbehörden) und die Gerichte (Sozial- und Oberlandesgerichte) für ihren jeweiligen Aufgabenbereich zuständig seien. Vorgesehen ist, dass bei Verstößen gegen das Kartellrecht die Eingriffsbefugnis der Kartellbehörden, insbesondere des Bundeskartellamtes, gilt. Für alle wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten sollen künftig wieder die Zivilgerichte zuständig sein, für sozialrechtliche Streitigkeiten weiterhin die Sozialgerichte.

"Ich kenne die Kritik an den jetzt erfolgten Entscheidungen zur Frage des Rechts-weges. Mir ist aber nicht einleuchtend, warum ein Nebeneinander der Zuständigkeiten, welches z.B. in den anderen regulierten Märkten mit Versorgungsaufträgen bewährte Praxis ist, im Gesundheitsbereich zu unüberwindbaren Hindernissen führen soll. Der nunmehr gewählte Weg stellt sicher, dass die Einheit der Rechtsordnung gewahrt wird, denn Wettbewerbsrecht wird immer in der Zivilgerichtsbarkeit verhandelt. Zudem wird der Aufbau von Doppelstrukturen hierdurch verhindert", so die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundes-ministerium für Gesundheit.

Weitere Informationen unter: www.bmg.bund.de.
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.