Mit dem Scheitern wurde die Chance vertan, sowohl die Qualität der Einrichtungen als auch die Transparenz für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen weiter zu verbessern. Eine Einigung bedurfte nach geltendem Recht der Einstimmigkeit der beteiligten Gesprächsteilnehmer. Eine Minderheit wollte sich der vorliegenden Lösung, die unter Moderation des Ministeriums mit allen erörtert wurde, nicht anschließen und hat damit eine Einigung verhindert.
Da das Gesetz klar die Zuständigkeit für die Weiterentwicklung bei der Selbst-verwaltung festlegt, fordert das Bundesgesundheitsministerium die Gesprächsrunde auf, zügig zu einem Konsens zu kommen. Notwendige Weiterentwicklungen dürfen nicht an der Überstrapazierung des Einstimmigkeitsprinzips durch Minderheiten scheitern. Überlegt werden muss deshalb, ob dem Wunsch relevanter Teile der Selbstverwaltung entsprochen werden kann, in solchen Fällen - wie im Sozialrecht auch ansonsten üblich - künftig Schiedsstellen-Lösungen zu ermöglichen."
Weitere Informationen unter www.bundesgesundheitsministerium.de.