Bundesumweltminister Sigmar Gabriel: "Niedersachsen und die Betreiber müssen endlich ihre Hausaufgaben machen."
Die Bundesaufsicht hatte dem niedersächsischen Umweltministerium Fragen zu den Ursachen der Reaktorschnellabschaltung, zu Abhilfemaßnahmen bzw. Vorkehrungen gegen Wiederholungen sowie zur Überprüfung der Übertragbarkeit gestellt. In dem von der Landesaufsicht vorgelegten Bericht ergibt sich allerdings weiterer Klärungsbedarf. So ist aus dem Bericht zu entnehmen, dass über den bisher bekannten Ablauf des Ereignisses hinaus weitere Auffälligkeiten mit sicherheitstechnischer Bedeutung sichtbar geworden sind. Vor diesem Hintergrund müssen Änderungsmaßnahmen und umfangreiche Versuche an der Anlage, teilweise unter Volllast, durchgeführt werden. Diese müssen vor einem Wiederanfahren des Reaktors von den zuständigen Behörden bewertet werden.
Zusätzlich muss aufgeklärt werden, wie Störungen in der Vergangenheit, die teilweise vergleichbar sind mit den jetzt aufgetretenen, vom Betreiber und der Atomaufsichtsbehörde in Niedersachsen behandelt wurden. Deshalb hat das Bundesumweltministerium im Rahmen seiner bundesaufsichtlichen Zuständigkeiten in einem Schreiben an die Landesaufsichtsbehörde das Verfahren präzisiert, das notwendig ist, um die offenen Punkte ausreichend zu klären.