"Für die Integration von Strom aus erneuerbaren Energien und aus effizienten, neuen Kraftwerken brauchen wir eine moderne und starke Infrastruktur. Es bestehen Zweifel, ob die Unternehmen genug in die Modernisierung und den Ausbau der Netze investieren. Der Staat muss sich mit 25, 1 Prozent beteiligen, damit er die Entscheidung über notwendige Investitionen in die Netze beeinflussen kann", erklärte dazu der Staatssekretär im Bundesumweltministerium, Matthias Machnig.
Das deutsche Stromübertragungsnetz gehört den vier großen Stromerzeugungsunternehmen. Jedes Unternehmen betreibt sein eigenes Netzgeschäft, allerdings wollen einige Netzbetreiber ihr Netz verkaufen. Durch die Zusammenführung der Übertragungsnetze in eine bundesweite Netzgesellschaft können überflüssige Kosten in erheblicher Höhe, die beim getrennten Netzbetrieb anfallen, vermieden werden.
Die Gutachter sprechen sich für die Gründung einer deutschen Netzgesellschaft als Aktiengesellschaft mit einer Beteiligung des Bundes von 25, 1 Prozent aus. Zusammen mit einer entsprechend ausgestalteten Satzung könne der Einfluss des Staates auf wesentliche Maßnahmen gewährleistet werden. Die Gutachter identifizieren Hemmnisse im Energiewirtschaftsrecht, die Investitionen in den Netzausbau und in eine Netzgesellschaft entgegenstehen und schlagen Änderungen vor. Machnig: "Der Staat muss zukünftig als Miteigentümer dafür sorgen, dass bedarfsgerechte und moderne Stromnetze aufgebaut werden. Denn eine leistungsfähige Energieinfrastruktur ist die Lebensader des Wirtschaftsstandorts Deutschland."
Hinweis: Das Gutachten kann von www.bmu.de/44833 abgeladen werden.