Grundlage ist die EU-Verordnung 244/2009, die Mindestanforderungen an die Effizienz von Haushaltslampen vorschreibt. Die EU-Kommission rechnet damit, dass dies in der EU Energie in einer Dimension von knapp 40 Terawattstunden einsparen wird - das entspricht ungefähr dem Stromverbrauch Rumäniens. Der klimaschädliche CO2-Ausstoß soll um 15 Millionen Tonnen sinken.
Gleichzeitig gibt es viele Fragen zum Einsatz von Energiesparlampen. Diese betreffen neben der Möglichkeit zur Energie- und Kosteneinsparung auch Aspekte der sicheren Entsorgung - Energiesparlampen können Quecksilber enthalten - sowie der gesundheitlichen Auswirkungen durch elektromagnetische Felder und UV-Strahlung.
Das Bundesumweltministerium, das Umweltbundesamt und das Bundesamt für Strahlenschutz haben daher auf ihren Internetseiten umfangreiche Informationen zum so genannten "Glühlampenverbot" bereit gestellt. Diese sind unter www.bmu.de, www.uba.de und www.bfs.de zu finden.