Der Leitfaden richtet sich an Zertifizierungssysteme, die die Nachhaltigkeitskriterien kontrollieren, sowie an Biomassehersteller, Händler und Anlagenbetreiber, die die Nachhaltigkeitskriterien einhalten müssen. Der Nachhaltigkeitsnachweis erfolgt durch die Zertifizierung der jeweiligen Anbau- oder Herstellerbetriebe nach einem anerkannten Zertifizierungssystem. Die BLE ist für die Anerkennung der Zertifizierungssysteme und Zertifizierungsstellen zuständig. Die erste vorläufige Anerkennung für ein Zertifizierungssystem wurde bereits erteilt.
In diesem Zusammenhang weist das Bundesumweltministerium darauf hin, dass sich die Betreiber von Pflanzenöl-Anlagen bis spätestens 30. Juni 2010 bei der BLE registrieren müssen. Die Registrierung ist vergleichsweise einfach - es muss lediglich ein kurzes Formular mit den wichtigsten Daten zur EEG-Anlage ausgefüllt werden.
Der Leitfaden und das Formular stehen auf der Webseite der BLE unter www.ble.de zur Verfügung.