Kern der Novelle ist die neue fünfstufige Abfallhierarchie. Sie legt eine differenzierte Stufenfolge fest aus:
 Abfallvermeidung
 Vorbereitung der Abfälle zur Wiederverwendung
 Recycling
 sonstiger, insbesondere energetischer Verwertung der Abfälle und
 Abfallbeseitigung.
Vorrang hat die Option, die aus Sicht des Umweltschutzes die beste Lösung darstellt; technische und wirtschaftliche Bedingungen sind dabei zu berücksichtigen. Die neue Hierarchie führt daher zu einer Verstärkung von Abfallvermeidung und Recycling. Über die bisherigen Regelungen zur Produkt- und Produktionsverantwortung hinaus wird der Bund unter Beteiligung der Länder bis 2013 ein Abfallvermeidungs-Programm erstellen, das die bestehenden Vermeidungsmaßnahmen bewertet und - falls nötig - fortentwickelt.
Zur Verbesserung der Ressourcennutzung sieht der Gesetzentwurf die Einführung von anspruchsvollen Recycling- und Verwertungsquoten vor, die über die EUrechtliche Vorgabe hinausgehen. Ab dem Jahr 2020 sollen mindestens 65 Prozent aller Siedlungsabfälle recycelt und mindestens 80 Prozent aller Bau- und Abbruchabfälle recycelt oder stofflich verwertet werden. Zur Stärkung der Nutzung des Bioabfalls soll zudem bis zum Jahr 2015 eine flächendeckende Getrenntsammlung eingeführt werden.
Um das Ressourcenpotential werthaltiger Abfälle aus privaten Haushaltungen effektiver und hochwertiger zu nutzen, schafft der Gesetzentwurf die rechtlichen Grundlagen für die Einführung einer "Wertstofftonne", mit der Verpackungen und stoffgleiche Nicht-Verpackungen gemeinsam erfasst und einem Recycling zugeführt werden sollen. Die Zuständigkeit kommunaler und privater Entsorgung wird klarer ausgestaltet und stärker an den Anforderungen des Ressourcenschutzes ausgerichtet.
Der Referentenentwurf zur Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ist in Kürze im Internet unter www.bmu.de verfügbar.