Die in dem Reiniger mit einem Gehalt von mehr als 20 Prozent enthaltene Salpetersäure kann selbst bei bestimmungsgemäßen Einsatz in Haushalten durch das Einatmen giftiger Dämpfe zu lebensbedrohlichen Gesundheitseffekten führen.
Mit seiner Entscheidung, die es im Einvernehmen mit dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) getroffen hat, wendet das UBA erstmalig eine Bestimmung des Wasch- und Reinigungsmittelgesetzes von 2007 an. Danach kann ein vorläufiges Verkehrsverbot von bestimmten als gefährlich identifizierten Wasch- und Reinigungsmitteln zur Vorbereitung EU-weiter Entscheidungen ausgesprochen werde. Die Europäische Kommission sowie die Mitgliedstaaten wurden parallel über das deutsche Vorgehen unterrichtet. Der Kommission obliegt es nun, innerhalb von 90 Tagen eine endgültige Entscheidung über die Verkehrsfähigkeit des Produktes "Por Çöz" zu treffen.
Weitergehende Informationen unter www.uba.de.