Hierzu erklärte Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen:
1. Die Endlagerfrage ist auch nach 40 Jahren Nutzung von Kernenergie bis heute ungelöst. Völlig unabhängig davon, wie man zur Nutzung der Kernenergie steht, darf sich kein Entscheidungsträger in Politik und Gesellschaft vor dieser Frage drücken. Nach jahrzehntelanger Blockade und einer verantwortungslosen politischen Instrumentalisierung des Themas von Rot-Grün zu Lasten künftiger Generationen will sich die jetzige Koalition der Verantwortung für eine Entsorgung der Abfälle aus der Nutzung von Kernenergie stellen. Die bisherigen Ergebnisse zu Gorleben sind positiv, das haben auch der ehemalige Bundeskanzler Schröder und der ehemalige Bundesumweltminister Trittin ausdrücklich unterschrieben, bevor sie ein Moratorium erlassen haben, das zu einem über 10jährigen Stillstand geführt hat. Damit wurde die Aufgabe, eine Lösung für die Endlagerung dieser Abfälle zu finden, bereits zu Unrecht auf die nächste Generation verlagert. Damit daraus nicht die übernächste Generation wird, werden die Erkundungsarbeiten in Gorleben so zügig wie möglich aufgenommen, um die notwendige Datengrundlage für die Eignungsprüfung zu schaffen.
2. Voraussetzung für die Errichtung und den Betrieb eines Endlagers Gorleben ist ein atomrechtliches Planfeststellungsverfahren mit der darin vorgesehenen Bürgerbeteiligung und einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Vorwürfe, ein solches Verfahren würde durch die Weitererkundung von Gorleben umgangen, sind absurd. Damit dieses Verfahren angewendet werden kann, sind in einer Vorbereitungsphase aber noch wichtige rechtliche und tatsächliche Voraussetzungen zu klären.
3. Das BMU hat für diese Vorbereitungsphase einen Fahrplan aufgestellt, der im ersten Schritt in diesem Jahr eine Einigung über die Sicherheitsanforderungen an ein Endlager für wärmeentwickelnde Abfälle mit den Bundesländern vorsieht. Darauf basierend soll auf bestehenden Daten und den Erkenntnissen aus der Erkundung eine vorläufige Sicherheitsanalyse für den Standort Gorleben erstellt werden. Diese wird einem internationalen Peer Review unterzogen. Beides soll bis Ende dieser Legislaturperiode vorliegen. Dann müssen das Endlagerkonzept für Gorleben als auch das Erkundungsprogramm angepasst werden, da sich gegenüber 1998 einige Randbedingungen geändert haben. Beispielsweise wird für die Entsorgung der schwach- und mittelradioaktiven Abfälle ab dem Jahr 2015 das Endlager Konrad in Salzgitter zur Verfügung stehen. Auch haben sich die Erwartungen an das Abfallaufkommen gegenüber 1998 geändert. Mit dem Abschluss der Vorbereitungsphase, die mit der Feststellung der Eignung und im positiven Falle mit der Einleitung des atomrechtlichen Verfahrens endet, ist deshalb nicht vor Ende der nächsten Legislaturperiode zu rechnen.
4. Der Erkundung von Gorleben wird aufgrund des bisherigen Erkenntnisstandes und auch aufgrund des Anspruchs der Bevölkerung auf Klarheit und Sicherheit Priorität eingeräumt. Wenn wir ergebnisoffen erkunden, heißt das aber auch, dass ein negatives Ergebnis nicht ausgeschlossen werden kann. Um auf diesen Fall vorbereitet zu sein und sich auch vor diesem Teil der Verantwortung nicht zu drücken, wird parallel die wissenschaftliche Diskussion zu alternativen geologischen Formationen vorangetrieben.
5. Die Transparenz und Nachvollziehbarkeit des Vorgehens sind auch in der Erkundungsphase und in der Phase der Vorbereitung auf ein atomrechtliches Verfahren unverzichtbarer Bestandteil eines Prozesses, der ohne die Akzeptanz in der Bevölkerung undenkbar ist. Im Fall von Asse haben wir gesehen, wie ein solcher Prozess erfolgreich organisiert werden kann. Gleichwohl ist diese Form der Bürgerbeteiligung aufgrund der völlig unterschiedlichen Situation in Gorleben nicht einfach zu übertragen. Ich biete den Bürgerinnen und Bürgern an, vor Ort und gemeinsam mit ihnen zu überlegen, wie dieser Prozess am sinnvollsten zu organisieren ist. Mein Angebot steht: Das BMU wird mit all seinen Möglichkeiten für Transparenz sorgen und konstruktiv an der Entwicklung eines solchen Prozesses mitwirken.