Studien in Europa, Nordamerika und Asien belegen eindeutig, dass eine erhebliche Anzahl der Lungenkrebsfälle in der Bevölkerung auf die Inhalation des radioaktiven Edelgases Radon in den Wohn- und Aufenthaltsräumen zurückzuführen ist. Die Bundesregierung hat in der Vergangenheit verschiedene Versuche unternommen, entsprechende Radonschutzregelungen zu verabschieden. Diese sind am Widerstand der Länder gescheitert. Noch laufende Gespräche mit den am meisten betroffenen Ländern kommen nicht voran.
"Lediglich Informationsmaterial vorzuhalten, sich aber im Übrigen der Verantwortung für praktische Maßnahmen zu entziehen und die Betroffenen sich selbst zu überlassen, reicht nicht aus", mahnt Gabriel. Ein angemessener und flächendeckender Radonschutz ist auf der Grundlage der Freiwilligkeit und ohne verbindliche technische Vorgaben nicht zu erreichen.
In ihrem Handbuch fordert die WHO schnell die individuellen Risiken der Personen, die in hoch belasteten Gebieten leben, zu reduzieren. Langfristig soll die Gesamtbevölkerung durch vorsorgenden Radonschutz bei Neubauten und entsprechende Altbausanierung geschützt werden. Die WHO empfiehlt, dass 100 Becquerel pro Kubikmeter als höchstzulässige Radonkonzentration für Räume in Neu- und Altbauten festgelegt werden. Der gesamtheitliche Ansatz wie auch der empfohlene Richtwert decken sich mit den Vorstellungen der Bundesregierung zum Radonschutz.
Zum Schutz vor Radon gibt es sowohl für Neubauten als auch für die Sanierung von Altbauten erprobte Technologien, die den Radonzutritt unterbinden beziehungsweise ihn erheblich vermindern. Bei Neubauten in mit Radon belasteten Gebieten sollten grundsätzlich vorsorgende Radonschutzmaßnahmen (Einbau radondichter Folien) zur Anwendung kommen. Die zusätzlichen Kosten für den Radonschutz bei Neubauten belaufen sich in der Regel nur auf wenige tausend Euro. Bei der Sanierung von Altbauten können je nach Gebäudezustand sehr unterschiedliche Kosten entstehen.
Weitere Informationen sind unter www.bmu.de und www.bfs.de verfügbar.