Die Vereinbarung über die Internationale Kommission zum Schutz der Elbe wurde am 8. Oktober in Magdeburg (Sachsen-Anhalt) unterzeichnet. Dies war der der erste völkerrechtliche Vertrag, den Deutschland nach der Wiedervereinigung abgeschlossen hat. "Das Einzugsgebiet der Elbe ist ein Ökosystem, das, wie bei allen großen Flüssen, vielseitig genutzt wird. Schutz und Nutzung miteinander in Einklang zu bringen, ist eine große Herausforderung. Das gilt gerade auch grenzüberschreitend und dies umso mehr, als die Elbe noch Ende der 1980er Jahre einer der am stärksten mit Schadstoffen belasteten Flüsse Europas war", so Heinen-Esser.
Mittlerweile konnte die Gewässergüte drastisch verbessert werden, knapp 250 große Kläranlagen in Deutschland, Tschechien und Österreich arbeiten bei der Abwasserreinigung auf einem hohen Niveau. Als Folge der Verbesserung der Gewässergüte ist die Elbe wieder als Lebensraum von Tieren und Pflanzen erschlossen worden. So ist beispielsweise der Lachs im Jahr 1998 erstmals wieder zum Laichen in die Nebenflüsse der Elbe zurückgekehrt. "Wir wollen darüber hinaus, dass auch der früher in der Elbe heimische Stör zurückkehrt. Wir haben dafür einen Aktionsplan erarbeitet, der kürzlich veröffentlicht wurde", sagte Heinen-Esser.
Auch beim Hochwasserschutz sind durch die grenzüberschreitende Zusammenarbeit bedeutende Fortschritte erzielt worden. "Die Hochwasser-Vorwarnzeit für Dresden konnte beispielsweise von 36 auf 60 Stunden verlängert werden. Ich bin überzeugt: Die langjährige grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Elbeinzugsgebiet wird sich auch für die anstehende Umsetzung der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie auszahlen", betonte Heinen-Esser.