Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer:
"Wir brauchen gute und leistungsfähige Züge in ausreichender Zahl für einen flächendeckend guten Schienenverkehr in Deutschland. Künftig werden die Hersteller ihren Teil der Verantwortung für die Sicherheit und Qualität ihrer Züge tragen. Das wird für bessere Züge sorgen und den Herstellungsprozess beschleunigen. Mehr und bessere Züge auf unseren Schienen: Das ist für alle Bahnkunden gut.""
Mit der Gesetzesänderung ist nach der Einführung des "Handbuchs Eisenbahnfahrzeuge" im Mai ein weiterer wichtiger Schritt getan, Engpässe beim rollenden Material langfristig und dauerhaft zu beheben. Durch den Ausfall von störanfälligen Zügen und langwierige Beschaffungsprozeduren fehlen der Bahn immer wieder Züge, was zu Verzögerungen im Fahrplan führen kann.
Nach bisheriger Rechtslage können die Hersteller zwar die Genehmigung zur Inbetriebnahme eines Fahrzeuges beantragen, die Sicherheitspflichten liegen aber auf Seiten der Eisenbahnen und Halter von Eisenbahnfahrzeugen. Dies rührt noch aus den bisher üblichen Abläufen her, dass Fahrzeuge nur auf Bestellung der Eisenbahnen oder Halter und auf der Grundlage von Lasten-/Pflichtenheften der Besteller (Betreiber) gefertigt wurden und auch nur der Betreiber die Zulassung/Abnahme eines Fahrzeuges beantragen konnte.
Im Rahmen der Liberalisierung des europäischen Eisenbahnmarktes haben insbesondere auch die Hersteller mehr Möglichkeiten für eine bessere Positionierung im Markt und die Möglichkeit der Beantragung einer Genehmigung zur Inbetriebnahme erhalten. Als eine Folge können Hersteller nunmehr eigenverantwortlich (ohne Beteiligung eines Betreibers) Fahrzeuge herstellen. Diesem Umstand wird Rechnung getragen und das Allgemeine Eisenbahngesetz (AEG) geändert, damit neben den Eisenbahnen und den Haltern von Eisenbahnfahrzeugen jetzt auch den Herstellern die Verantwortung dafür zugewiesen wird, dass Fahrzeuge den Anforderungen der öffentlichen Sicherheit an den Bau zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme genügen. Die Verantwortung bezieht sich demnach nicht auf den Ablauf des Bauprozesses, sondern auf das Bauprodukt. Mit der Änderung des AEG wird diese Verantwortung demjenigen zugewiesen, der den Antrag auf Genehmigung stellt.
Diese Änderung soll Anfang 2012 in Kraft treten.