Alexander Dobrindt:
Wir wollen die Öffentlichkeit bei Infrastrukturvorhaben von Anfang an einbeziehen. Mit der ersten Öffentlichkeitsbeteiligung beim Bundesverkehrswegeplan haben wir gute Erfahrungen gemacht. Künftig wird auch bei Raumordnungsverfahren die Öffentlichkeit eingebunden. So schaffen wir größtmögliche Transparenz über den Ausbau unserer Verkehrsnetze - von Anfang an.
Das neue Raumordnungsgesetz setzt zudem die europäische Richtlinie zur maritimen Raumplanung 2014/89/EU um. Deutschland nimmt in Europa eine Vorreiterrolle bei der maritimen Raumplanung ein; seit 2009 gibt es unsere Raumordnungspläne in der Ost- und Nordsee mit Festlegungen beispielsweise für die Schifffahrt, für die Offshore-Windenergie und für den Umweltschutz. Die europäische Richtlinie schreibt dies nun für alle EU-Länder vor. Mit der Pflicht zur grenzüberschreitenden Abstimmung wird sichergestellt, dass die Raumplanungen der Nachbarstaaten mit Deutschland abgestimmt werden.
Als dritten wichtigen Punkt erlaubt das Raumordnungsgesetz dem Bund künftig, bei Bedarf länderübergreifende Pläne zum Hochwasserschutz aufzustellen. Damit soll der Hochwasserschutz, der in Deutschland Angelegenheit der Länder ist, unterstützt werden. Eine Projektgruppe des BMVI leitet bereits vorbereitende Verfahrensschritte für die Aufstellung solcher Pläne ein. Alexander Dobrindt: Mit der Novellierung des Raumordnungsrechts stellen wir uns den Herausforderungen der Zukunft. Die Hochwasser der letzten Jahre haben gezeigt, dass ein stärkerer länderübergreifender Ansatz notwendig ist.
Das neue Raumordnungsgesetz wird nun in das parlamentarische Verfahren eingebracht und soll im Frühsommer 2017 verkündet werden.