Unterzeichnet wurde das MoU von Michael Odenwald, Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, Dr. Heike Hanagarth, Vorständin Technik und Umwelt der Deutschen Bahn AG, Gerald Hörster, Präsident des Eisenbahn-Bundesamtes, Dr. Martin Lange, Präsident des Verbandes der Bahnindustrie in Deutschland, Martin Schmitz, Geschäftsführer Technik des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen und Jürgen Tuscher, Geschäftsführer des Verbandes der Güterwagenhalter in Deutschland.
Mit der Vereinbarung wird das bestehende MoU, das bereits die beschleunigte Zulassung neuer Eisenbahnfahrzeuge regelt, erweitert. Damit gelten ab sofort die Zulassungsregelungen, die mit dem Inkrafttreten des Neunten Eisenbahnrechtsänderungsgesetzes auch rechtlich verankert werden.
Odenwald: "Zusätzlich zum "Bahn-TÜV" für neue Züge schaffen wir ab sofort auch entsprechende Regelungen für modernisierte Züge. Das ist ein effektiver Schritt, um das System Schiene leistungsfähiger, zuverlässiger und attraktiver zu machen. Die Betreiber haben nun die Möglichkeit, die notwendige Sicherheit auf verschiedenen Wegen nachzuweisen. So bringen wir modernisierte Züge schneller wieder aufs Gleis."
Hanagarth: "Mit der Präzisierung der Zulassungsverfahren für die Modernisierung von Bestandsfahrzeugen machen wir einen Riesenschritt nach vorne, um ältere Züge und Lokomotiven mit innovativer Technik auszustatten und schneller wieder auf die Schiene zu bekommen. Davon profitieren das System Bahn und unsere Kunden."
Hörster: "Ich freue mich, dass mit der Fortschreibung des MoU die Verfahren für die Zulassung von neuen und von umgebauten Fahrzeugen vereinheitlicht werden. Maßstab für die Zulassung bleibt auch weiterhin die Sicherheit der Fahrgäste und des Personals. Darüber wacht das Eisenbahn-Bundesamt, das nach wie vor die letzte Entscheidung über die Zulassung von Zügen trifft."
Lange: "Die Schienenfahrzeughersteller haben in diesem Jahr gute Erfahrungen mit der neuen Zulassungspraxis von Neufahrzeugen gemacht. Das neue Zulassungsregime hält bislang, was wir erwartet haben. Umso wichtiger ist es, dass nun auch einvernehmliche Verfahren für den Umgang mit modernisierten Bestandsfahrzeugen bei der Zulassung gefunden worden sind. Aber auch hier gilt: Die neue Regelung muss so schnell wie möglich in einen gesetzlichen Rahmen gefasst werden."
In der Vergangenheit konnten Modernisierungen an älteren Zügen nur durchgeführt werden, wenn sämtliche von der Erneuerung betroffenen Zugteile dem aktuellen technischen Regelwerk entsprachen. Dazu zählten auch alle mittelbar betroffenen Teile, die so genannten Schnittstellen. Künftig können Bahnunternehmen die Sicherheit dieser Schnittstellen auch durch Referenzsysteme belegen oder ein Risikomanagementverfahren durchführen. Dabei untersucht eine anerkannte Prüfstelle, wie sich eine Modernisierungsmaßnahme auf den gesamten Zug auswirkt. Die Zulassung erteilt am Ende weiterhin das Eisenbahn-Bundesamt.