"Wir werden keine Zeit verlieren und diese Erleichterungen für Ehrenamtliche sofort in die Praxis umsetzen."
Die Verkündung im Bundesgesetzblatt kann nach der Gegenzeichnung des Gesetzes durch Minister Ramsauer, der Bundeskanzlerin und den Bundspräsidenten Anfang Juni 2011 erfolgen. Damit wird die Koalitionsvereinbarung umgesetzt, die zugunsten der ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger weitere Verbesserungen im Straßenverkehrsgesetz vorsieht.
Ramsauer:
"Jetzt haben die Bundesländer "freie Fahrt" den Feuerwehrführerschein durch entsprechende Verordnungen umzusetzen."
Die Ermächtigung zur Ausstellung von Fahrberechtigungen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 4,75 t bzw. 7,5 t wird mit dem Gesetz unmittelbar auf die Landesregierungen übertragen, um den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten entsprechend Rechnung tragen zu können. Zudem sollen die einzelnen Bundesländer selbst das "Ob" und "Wie" der Ausgestaltung der Fahrberechtigungen bestimmen können. Die Verantwortlichkeit für das Ausbildungsniveau liegt bei den Ländern, die im Sinne der Wahrung der Verkehrssicherheit ein eigenes Interesse an einem hohen Ausbildungsniveau der Fahrer der Einsatzfahrzeuge haben.