Ramsauer:
"Das Gesetz zum neuen Punktesystem kommt - eine gute Nachricht für alle Verkehrsteilnehmer. Das System wird einfacher, gerechter und transparenter. Bei der Neuregelung haben wir erstmals auch die Bürger direkt eingebunden. Im kommenden Jahr heißt es dann: Klarere Regeln, mehr Transparenz und weniger Bürokratie. Das ist wichtig für die Verkehrssicherheit."
- Jeder Verstoß verjährt für sich. Die Tilgungshemmung (ein neuer Eintrag verlängert automatisch die Tilgungsfrist der alten Einträge) entfällt.
- Der Punktekatalog wird entrümpelt. Mit Punkten erfasst werden im Wesentlichen nur noch Verstöße, welche die Verkehrssicherheit gefährden. Verstöße, welche die Verkehrssicherheit nicht direkt gefährden, werden nicht mehr erfasst. Sie werden mit Inkrafttreten der Neuregelung gelöscht.
- Klare Differenzierung: Nur noch 3 Punktekategorien (statt bisher 7).
- Klare Einstufung: "Vormerkung" (bis zu 3 Punkte) , "Ermahnung" (4-5 Punkte), "Verwarnung" (6-7 Punkte), "Entziehung der Fahrerlaubnis" (ab 8 Punkten).
- Freiwilliges Fahreignungsseminar für besseres Fahrverhalten: Eingeführt wird eine neue Kombination aus verkehrspädagogischen und verkehrspsychologischen Elementen. Denn ausschließliche Regelkunde wie bisher, führt nicht unbedingt zu mehr Regelakzeptanz. Die Neukonzeption des Fahreignungsseminars verhindert ein reines "Absitzen", so dass mit der Teilnahme ein besseres Fahrverhalten und damit ein Mehr an Verkehrssicherheit einhergeht. Die Wirksamkeit des Fahreignungsseminars wird über einem Zeitraum von fünf Jahren erprobt und wissenschaftlich ausgewertet. Danach wird der Gesetzgeber anhand der Ergebnisse über das weitere Vorgehen neu entscheiden.
- Klare Regelung zum Punkteabbau. Bei einem Stand von 1 bis 5 Punkten kann durch freiwilligen Besuch des neuen Fahreignungsseminars 1 Punkt abgebaut werden - allerdings nur einmal innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren. Beim freiwilligen Besuch des Fahreignungsseminars bei der Stufe "Verwarnung" (6-7 Punkte) kann kein Punkt abgebaut werden.
- Punkteeintrag erst ab 60 € (bisher 40 €) durch Anhebung der Eintragungsgrenze. Damit weniger Bürokratie.
- Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer hatte die Eckpunkte für die Neuregelung im Frühjahr 2012 vorgestellt. Damit war eine breite fachliche und gesellschaftliche Diskussion eingeleitet worden. Im Mai 2012 wurde zum Vorhaben eine breite Bürgerbeteiligung durchgeführt. Es gab rund 30.000 Beiträge. Eine Hauptforderung war die stärkere Differenzierung bei den Punkten (3 statt 2). Diese Anregung wurde in die Gesetzgebung zur Neuregelung aufgenommen. Damit gab es in Deutschland erstmalig eine Bürgerbeteiligung bei einem Gesetzentwurf - mit konkreten Folgen.
Der Bundesrat hat zudem weitere wichtige Verbesserungen für die Verkehrsteilnehmer beschlossen.
Bundesweite Kennzeichenmitnahme
Mit der Neuregelung wird der Beschluss der Verkehrsministerkonferenz der Länder vom 18./19. April 2012 umgesetzt.
Ramsauer:
"Wir ermöglichen die bundesweite Mitnahme von Kfz-Kennzeichen. Wer umzieht - auch über die Ländergrenzen hinweg - kann das bisherige Kennzeichen des Fahrzeugs behalten. Fahrzeughalter sparen dadurch Zeit und Geld, Bürokratie wird abgebaut."
Bereits heute wird innerhalb einiger Länder entsprechend verfahren (z. B. Hessen, Schleswig-Holstein). Die Neuregelung tritt am 01.01.2015 in Kraft Die Regelung hat keine Auswirkung auf die Kfz-Versicherung. Die Tarife richten sich weiter nach dem Wohnort. 2012 sind rund 600.000 Fahrzeughalter in einen anderen Zulassungsbezirk gewechselt.
Elektronisches Abmelden von Fahrzeugen
Mit der Neuregelung wird der erste Schritt für eine internetbasierte Zulassung von Fahrzeugen getan. Ab Anfang 2015 können Fahrzeuge über ein Internet-Portal des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) bei der Zulassungsbehörde mithilfe von Sicherheitscodes (auf den Prüfplaketten der Kennzeichen sowie im Fahrzeugschein) und des neuen Personalausweises abgemeldet werden. Durchschnittlich werden jährlich rund 9 Millionen Fahrzeuge abgemeldet. Als zweiter Schritt ist die internetbasierte Wiederzulassung durch den gleichen Fahrzeughalter vorgesehen. Weitere internetbasierte Zulassungsverfahren, etwa beim Kauf und Verkauf von Fahrzeugen, erfordern umfangreichere technische und verwaltungsinterne Umstellungen. Über diese soll zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden.
Halterdatenaustausch ermöglicht Vollstreckung von EU-Knöllchen
Der Bundesrat hat ferner den elektronischen Halterdatenaustausch zwischen den EU-Mitgliedsstaaten über das Kraftfahrt-Bundesamt beschlossen. Dadurch wird die Verfolgung von grenzüberschreitenden Ordnungswidrigkeiten ermöglicht und die Durchsetzung der Sanktionen gewährleistet. Die Halterdaten dürfen ausschließlich dazu benutzt werden, den für den Verstoß verantwortlichen Fahrer zu ermitteln - gemäß dem Grundsatz: Keine Strafe ohne Schuld.