Ramsauer: "Wir wollen vor allem den Klimaschutz und die Innenentwicklung im Baugesetzbuch stärken. Mit zielgenauen Änderungen passen wir das Planungsrecht an neue Herausforderungen an. Die Kommunen erhalten so ein verbessertes Planungsrecht, ohne durch großen Umstellungsaufwand mit neuer Bürokratie belastet zu werden."
Dazu gehört das so genannte "Repowering" von Windenergieanlagen, mit dem durch Bündelung weniger, aber leistungsstärkerer Anlagen an einem Standort eine Vielzahl kleinerer Anlagen ersetzt und somit die Landschaft "entspargelt" werden soll. Mit der Novellierung werden zudem Erleichterungen für Kindertagesstätten in reinen Wohngebieten geschaffen.
In einem Planspiel, das mit ausgewählten Planungsbehörden vor Ort durchgeführt wird, wird der Gesetzesentwurf auf seine Praxistauglichkeit überprüft werden.
Das Baugesetzbuch ist die Rahmengesetzgebung für die Stadtentwicklungsplanung der rund 12.000 Kommunen in Deutschland.
Zur Vorbereitung der Gesetzesnovelle wurden die "Berliner Gespräche zum Städtebaurecht" durchgeführt. Bauplanungsrechtsexperten hatten in diesen Gesprächen von Juni bis November 2010 den Novellierungsbedarf am Baugesetzbuch und an der Baunutzungsverordnung beraten. Der Ergebnisbericht liegt jetzt vor und ist kostenfrei im Internet des BMVBS erhältlich.
Interne Links: http://www.bmvbs.de/...