Minister Dobrindt: "Ich habe eine Investitionsoffensive zur Modernisierung der Verkehrsinfrastruktur eingeleitet. Ein Element davon ist die Ausweitung der Nutzerfinanzierung in Form einer Infrastrukturabgabe. Sie ist fair, weil sie bei vielen unserer Nachbarn in ähnlicher Weise praktiziert wird. Sie ist sinnvoll, weil jeder Euro, der zusätzlich eingenommen wird, in die Stärkung unserer Verkehrsinfrastruktur fließt - rund zwei Milliarden Euro in einer Wahlperiode. Und sie ist gerecht, weil wir diejenigen angemessen an der Finanzierung unserer Straßen beteiligen, die diese bisher kostenlos nutzen. Mit dem Gesetzentwurf haben wir die Vorgaben des Koalitionsvertrages erfüllt: Er ist europarechtskonform und es wird keine Mehrbelastung für Halter von in Deutschland zugelassenen Kfz geben."
Das Gesetz sieht die Einführung einer Infrastrukturabgabe in Form einer elektronischen Vignette für in- und ausländische Fahrzeughalter vor. Sie gilt auf Autobahnen und Bundesstraßen. Halter von im Ausland zugelassenen Fahrzeugen sind nur bei der Nutzung der Bundesautobahnen abgabepflichtig. Dadurch ist gewährleistet, dass der "kleine Grenzverkehr" nicht beeinträchtigt wird. In das Kraftfahrzeugsteuergesetz werden Steuerentlastungsbeträge aufgenommen. Die entsprechenden gesetzlichen Regelungen zur Kfz-Steuerreform wurden heute ebenfalls im Bundeskabinett beschlossen.
Die Gesamteinnahmen aus der Infrastrukturabgabe werden rund 3,7 Milliarden Euro pro Jahr betragen. Davon entfallen rund 3 Milliarden Euro auf in Deutschland zugelassene Fahrzeuge und rund 700 Millionen Euro auf nicht in Deutschland zugelassene Fahrzeuge. Diese Mittel fließen nach Abzug der Systemkosten in den Verkehrshaushalt. Die zusätzlichen Nettoeinnahmen in Höhe von 500 Millionen Euro pro Jahr werden direkt wieder in die Infrastruktur investiert.
Dobrindt: "Mit der Ausweitung der Nutzerfinanzierung erlangen wir größere Unabhängigkeit vom Bundeshaushalt. Und wir schaffen mehr Planungssicherheit für die Finanzierung von dringend erforderlichen Verkehrsinfrastrukturinvestitionen. "
Die Einführung der Infrastrukturabgabe ist mit EU-Recht vereinbar. Die Vereinbarkeit der Infrastrukturabgabe mit EU-Recht wurde durch ein Gutachten von Prof. Hillgruber (Universität Bonn) bestätigt.
Siehe: www.bmvi.de/...
Danach stellt die Infrastrukturabgabe für die Nutzung des deutschen Bundesfernstraßennetzes - auch in der Kombination mit entsprechenden Freigrenzen bei der Kfz-Steuer - weder eine unmittelbare noch eine mittelbare Diskriminierung von Unionsbürgern aus Gründen der Staatsangehörigkeit dar.
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) wird zuständige Behörde für die Verwaltung und Festsetzung der Infrastrukturabgabe sein. Der Aufbau und der Betrieb eines Systems zur Entrichtung der Infrastrukturabgabe soll einem privaten Betreiber übertragen werden. Für die
Kontrolle der Entrichtung der Infrastrukturabgabe wird das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) zuständig sein. Dabei ist der Datenschutz in vollstem Umfang gewährleistet.
Dobrindt: "Wir haben die härtestmöglichen Datenschutzregeln in unserem Gesetz, die wir in Deutschland kennen. Die Daten werden ausschließlich zur Mautkontrolle verwendet und sofort wieder gelöscht. Mautkontrollen finden ausschließlich stichprobenartig statt. Es gibt keine Profile und keine Weitergabe der Daten an andere Stellen."
Nach dem Kabinettsbeschluss folgt das parlamentarische Verfahren. Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates. Nach Beschluss des Bundestages und der technischen Implementierung soll die Infrastrukturabgabe in 2016 finanzwirksam werden.