Dobrindt: „Mit dem automatisierten und vernetzten Fahren erleben wir einen echten Paradigmenwechsel: Nicht der Mensch steuert das Fahrzeug, sondern der Computer. Dieser Mobilitätsrevolution werden wir nur gerecht, indem wir klare Leitlinien für Algorithmen entwickeln. Zwei Grundsätze müssen dabei klar sein: Sachschaden geht immer vor Personenschaden. Und es darf keine Klassifizierung von Personen geben, etwa nach Größe oder Alter. Sicher ist: Das automatisierte Fahren wird den Verkehrsfluss verbessern, die Verkehrssicherheit deutlich erhöhen und die Unfallzahlen massiv reduzieren.“
Prof. Dr. Dr. Di Fabio: „Die Einführung automatisierter Fahrsysteme verlangt Leitlinien für den Einsatz von Autopiloten. Automatisierte Fahrsysteme müssen sich in eine Rechtsordnung einfügen, die den Menschen in seiner körperlichen Integrität und als selbstbestimmte Persönlichkeit in den Mittelpunkt stellt.“
Die Ethik-Kommission des BMVI setzt sich aus 14 Wissenschaftlern und Experten aus den Fachrichtungen Ethik, Recht und Technik zusammen. Dazu zählen u. a. Verkehrsexperten, Rechtswissenschaftler, Informatiker, Ingenieure, Philosophen, Theologen, Verbraucherschutz-, Verbands- und Unternehmensvertreter.