Bundesminister Dobrindt: „Unser Ziel lautet: Mehr Mobilität, weniger Lärm. Mit unserer Strategie „Leise Schiene“ investieren wir rund eine Milliarde Euro und halbieren den Schienenlärm bis 2020. Wir fördern Innovationen an Schienen und Zügen und ertüchtigen Strecken. Zusätzlich verschärfen wir die Vorschriften – mit einem Gesetz zum Verbot von lauten Güterwagen ab 2020. Damit erhöhen wir die Akzeptanz für Züge und Schienenwege, mit denen wir Wachstum und Wohlstand sichern.“
Bahnchef Grube: „Mit unseren Maßnahmen zur Lärmreduktion, ob bei den Strecken oder bei den Fahrzeugen erzielen wir gemeinsam mit dem Bund Erfolge, die sich sehen und hören lassen können. Dies tun wir aus Überzeugung. Denn nur eine breite Akzeptanz kann den klimaschonenden Güterverkehr stärken.“
Die Strategie „Leise Schiene“ besteht aus drei wesentlichen Elementen:
1. Fördern: Mehr Innovation und leisere Züge
Projekt „Innovativer Güterwagen“. Bis 2018 sollen Prototypen für neue Güterwagen gebaut und getestet werden, die leiser, energiesparender, umweltschonender und wirtschaftlicher sind, als die heutigen Wagen. Für das Projekt stellt Dobrindt 30 Millionen Euro bis 2018 aus den Zukunftsinvestitionen der Bundesregierung bereit.
Innovativer Lärmschutz am Gleis: Der Bund fördert die Erprobung neuer Lärmschutztechnologien an Teststrecken der DB. Entwickler, Hersteller können ihre Ideen, Technologien und Produkte direkt am Gleis testen.
Innovationsprämie für besonders leise Güterwagen: Die Anschaffung neuer Güterwagen, die europäische Lärmschutzstandards unterschreiten, wird gefördert.
Umrüstung Güterwagen auf Flüsterbremsen: Bis 2020 stellt das BMVI dafür bis zu 152 Millionen Euro bereit. Zur Umrüstung bis 2020 sind über 163.000 Güterwagen angemeldet.
Lärmmessungen werden eingeführt, um den Fortschritt der Umrüstung zu dokumentieren. Dazu werden Messstellen an aufkommensstarken Hauptstrecken erreichtet.
Lärmabhängige Trassenpreise: Laute Züge zahlen seit 2013 für die Nutzung der Trassen mehr als leise. Das System setzt einen zusätzlichen Anreiz für die Umrüstung.
2. Ertüchtigen: Mehr Investitionen an der Strecke
Mehr Mittel für freiwillige Lärmsanierung an bestehenden Strecken. Die Mittel werden ab 2016 auf jährlich 150 Millionen Euro erhöht. Gefördert werden z.B. innovative Lärmschutzmaßnahmen, Schallschutzwände oder Schallschutzfenster.
3. Regulieren: Strengere Vorschriften
Fahrverbot für laute Güterwagen ab 2020: Ab diesem Zeitpunkt werden nur noch Güterwagen das deutsche Schienennetz befahren dürfen, die die Lärmschutzstandards erfüllen. Dafür wird ein Gesetz auf den Weg gebracht.
Abschaffung Schienenbonus: Seit 1.1.2015 gelten bei Neu- und Ausbau von Schienenstrecken strengere Lärmschutzwerte.
Besserer Schutz bei Lärmsanierung: Lärmschutzmaßnahmen an bestehenden Schienenstrecken müssen seit 1.1.2015 um 5dB(A) besser sein. Durch die Absenkung der Auslösegrenzwerte um 3 dB(A) haben zudem mehr Anwohner an Bestandsstrecken Anspruch auf Lärmschutz.