Ab heute sind auch Lkw ab 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht in das Lkw-Maut-System mit einbezogen. Die Mauteinnahmen fließen in den Erhalt und Ausbau der Straßen. Die Einnahmen aus der Lkw-Maut lagen 2014 bei rund 4,5 Milliarden Euro.
Alexander Dobrindt, Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: „Die Ausweitung der Nutzerfinanzierung ist ein wichtiges Element meines Investitionshochlaufs zur Modernisierung der Verkehrsinfrastruktur. Die Einnahmen aus der Lkw-Maut fließen dauerhaft und zweckgebunden in unsere Straßeninfrastruktur. Das sichert Wachstum, Wohlstand und Arbeitsplätze in Deutschland.“
Durch den von Minister Dobrindt gestarteten Investitionshochlauf steigen die Investitionen in die Infrastruktur um rund 40 Prozent, von rund 10,5 Milliarden Euro auf rund 14 Milliarden Euro im Jahr 2018 - jährlich und dauerhaft.
Erwartete Mehreinnahmen für die Verbreiterung und Vertiefung der Lkw-Maut: rund 380 Millionen pro Jahr. Bereits zum 1. Juli 2015 wurde die Maut auf weitere rund 1100 Kilometer autobahnähnliche Bundesstraßen ausgeweitet.
In einem nächsten Schritt soll die Lkw-Maut Mitte 2018 auf allen Bundesstraßen erhoben werden. Erwartete Mehreinnahmen: rund 2 Milliarden Euro. Die Vorarbeiten dazu laufen.
Die Lkw-Maut wird seit Januar 2005 auf rund 13000 Kilometern Bundesautobahnen und inzwischen auf insgesamt rund 2300 Kilometern autobahnähnlichen Bundesstraßen erhoben. Die Mautpflicht bestand bisher für Lkw ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 12 Tonnen.
Eine Übersicht über die neu mautpflichtigen Fahrzeuge sowie nähere Informationen zur geltenden Lkw-Maut finden Sie unter: www.bmvi.de/Nutzerfinanzierung